Mein Mandant ist türkischer Staatsbürger. Er ist seit knapp zwei Jahren mit einer deutschen Frau verheiratet. Zunächst waren sich die Eheleute nicht sicher, ob sie zusammen in der Türkei oder in Deutschland leben wollten. Für sie kamen beide Länder in Frage. Letztlich fiel die Entscheidung aber auf Deutschland. Dementsprechend beantragte mein Mandant bei der Deutschen Botschaft in Ankara ein Visum zum Zweck des Ehegattennachzugs.

Die Eheleute planten schon das gemeinsame Leben in Deutschland. Doch völlig unverhofft lehnte die Botschaft die Erteilung des Visums wegen des Verdachts einer sog. Scheinehe ab. Scheinbar störte sich die Botschaft daran, dass die Ehefrau ca. 10 Jahre älter ist als der Ehemann. Die Eheleute waren fassungslos und wandten sich in ihrer Verzweiflung an mich.

In einer umfangreichen Remonstrationsbegründung konnte ausführlich dargelegt werden, dass der Vorwurf einer Scheinehe jeglicher Grundlage entbehrt. Letztlich lenkte die Botschaft erfreulicherweise ein und erteilte endlich das langersehnte Visum.