Ausländerstrafrecht

Das Ausländerstrafrecht bezeichnet Straftaten, die ausschließlich von Ausländern begangen werden können oder im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Ausländerstatus stehen.

Ausländerstrafrecht: die Straftaten

In der Praxis kommt es häufig zu folgenden Vorwürfen:

Es kommen insbesondere folgende Straftatbestände mit ausländerrechtlichem Bezug in Betracht:

Strafgesetzbuch (StGB)

Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

Sonstige Straftaten

Neben den oben genannten Straftatbeständen kommen zudem auch Straftaten aus dem Asylgesetz (AsylG) und dem Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (Freizüg/EU) in Betracht.

Folgen einer Verurteilung

Neben der eigentlichen Strafe, können die ausländerrechtlichen Konsequenzen schwerwiegend sein. Bei einer Verurteilung muss stetes damit gerechnet werden, dass die Behörden eine Ausweisungsverfügung erlassen. Durch eine Ausweisung wird angeordnet, dass der der betroffene Ausländer die Bundesrepublik Deutschland zu verlassen hat.

Schon bei der Verteidigung im Strafverfahren müssen die ausländerrechtlichen Folgen berücksichtigt werden.

Verhaltenstipps für beschuldigte Ausländer

Der wichtigste Ratschlag, den Beschuldigte stets berücksichtigen sollten: Schweigen Sie.

Beschuldigte können in der Regel nicht beurteilen, welche Tragweite eine vorschnelle Äußerung haben kann. Es ist Ihr gutes Recht zu schweigen und wird Ihnen nicht negativ angelastet werden. Nach einer Rücksprache mit einem Verteidiger kann zu einem späteren Zeitpunkt in geeigneten Fällen immer noch entschieden werden, sich zum Vorwurf einzulassen. Treffen sie jedoch keine vorschnellen Entscheidungen.

Sie haben eine polizeiliche Vorladung erhalten?

Äußern Sie sich zunächst nicht eigenmächtig gegenüber der Polizei und kontaktieren Sie schnellstmöglich ein kompetenter Rechtsanwalt mit Ihrer Verteidigung. Je früher die Beauftragung, desto größer sind in der Regel die Handlungsmöglichkeiten, um ein bestmögliches Ergebnis zu erzielen.

Als ein im Strafrecht und Ausländerrecht tätiger Rechtsanwalt habe ich auch stets die ausländerrechtlichen Folgen im Blick und biete Ihnen eine sachgerechte Verteidigung. Nicht selten ist es zum Beispiel überhaupt nicht eindeutig, ob überhaupt ein Visum  für die Einreise erforderlich gewesen ist oder ob tatsächlich eine strafbare Scheinehe vorliegt. Für eine umfassende Verteidigung sind Kenntnisse im Ausländerrecht zwingend erforderlich.

Was ist, wenn ich mir keinen Verteidiger leisten kann?

Sofern Ihnen eine Straftat mit ausländerrechtlichem Bezug vorgeworfen wird, ist Ihnen oftmals ein sog. Pflichtverteidiger beizuordnen. In diesen Fällen trägt zunächst die Staatskasse die Kosten. Sprechen Sie mich gerne an, um die Möglichkeiten einer Verteidigung zu erörtern.

Nehmen Sie gerne Kontakt sowohl telefonisch als auch per E-Mail auf.