Anwalt für Einbürgerung in Essen

Rechtsanwalt Einbürgerung Deutschlandflagge

Die rechtlichen Grundlagen der Einbürgerung richten sich nach dem Staatsangehörigkeitsrecht bzw. sind im Wesentlichen im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) konstatiert.

Die Einbürgerung bzw. die Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft bringt einige Vorteile mit sich. Allerdings sollten Interessierte nicht vergessen, dass mit einer Einbürgerung nicht nur Rechte erlangt werden, sondern auch Pflichten bestehen.

 

Wie kann ich die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen?

Die deutsche Staatsbürgerschaft kann durch Geburt, Adoption oder Einbürgerung erlangt werden.

 

Welche Voraussetzungen muss ich für eine Einbürgerung erfüllen?

Es müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Unbefristeter Aufenthaltstitel;
  • Mindestens 8 Jahre in Deutschland;
  • Der Lebensunterhalt ist gesichert;
  • Keine Vorstrafen;
  • Sprachniveau B1;
  • Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft;
  • Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland.

Neben der sog. Anspruchseinbürgerung nach § 10 StAG bestehen Besonderheiten bei der Einbürgerung von Ehegatten. Zudem sieht das Gesetz die Möglichkeit einer sog. Ermessenseinbürgerung vor, sodass unter bestimmten Umständen von einzelnen Voraussetzungen abgewichen werden kann.

 

Ich lebe noch keine acht Jahre in Deutschland. Kann ich mich dennoch einbürgern lassen?

Ja, bei besonderen Integrationsleistungen lässt sich die Zeit auf sieben bzw. sogar sechs Jahre verkürzen.

Sofern ihr Ehepartner Deutscher ist, kann eine Einbürgerung bereits nach drei Jahren erfolgen.

 

Ich habe meinen Aufenthalt unterbrochen – welche Zeiten werden berücksichtigt?

Auslandsaufenthalte von weniger als sechs Monaten unterbrechen den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland nicht. Erst bei Auslandsaufenthalten von mehr als sechs Monaten gilt der Aufenthalt als unterbrochen.

Die zuständige Behörde kann allerdings gem. § 12b Abs. 2 StAG bis zu fünf Jahre der Aufenthaltszeit vor der Unterbrechung wieder anrechnen. Eine Anrechnung steht aber im Ermessen der Behörde und ist einzelfallabhängig. Es besteht kein Anspruch auf Anrechnung der Aufenthaltszeit.

 

Einbürgerung und Vorstrafen

Eine der zu prüfenden Voraussetzungen im Einbürgerungsverfahren ist, dass keine Vorstrafen bestehen. Allerdings ist eine Einbürgerung nicht wegen jeder Verurteilung direkt ausgeschlossen. Es kommt entscheidend auf die konkrete „Vorstrafe“ an. Lediglich geringfügige Strafen werden nicht berücksichtigt und sind somit unschädlich. Zudem ist zu berücksichtigen, dass Vorstrafen nach Ablauf bestimmter Fristen getilgt werden. Auch dann ist es möglich, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erlangen.

In § 12a StAG ist gesetzlich geregelt, welche Strafen außer Betracht bleiben im Einbürgerungsverfahren. Dort heißt es, dass insbesondere Geldstrafen bis zu einer Höhe von 90 Tagessätzen und Bewährungsstrafen bis zu drei Monaten sich nicht schädlich auf die Einbürgerung auswirken. Zudem bleiben Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmitteln nach dem JGG unberücksichtigt.

 

Muss ich einen Einbürgerungstest bestehen?

Es muss ein Nachweis erbracht werden, dass Sie einfache Fragen zu Grundzügen der deutschen Rechtsordnung, Kultur und Geschichte beantworten können.

Der Nachweis kann durch das erfolgreiche Bestehen eines sog. Einbürgerungstests erfolgen oder aber auch den Nachweis einer abgeschlossenen Schulausbildung.

 

Ist eine Einbürgerung trotz Arbeitslosigkeit möglich?

Eine Voraussetzung der Einbürgerung ist, dass der Lebensunterhalt gesichert ist.  Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn staatliche Leistungen bezogen werden. Eine Ausnahme hiervon besteht jedoch gem. § 10 Abs. 1 Nr. 3 StAG, wenn Sie die Arbeitslosigkeit nicht zu vertreten haben, d.h. unverschuldet arbeitslos geworden sind.

Hier kommt es entscheidend auf den konkreten Einzelfall an. Vom Erfordernis der Lebensunterhaltssicherung wird zum Beispiel dann abgesehen, wenn eine regelmäßigen Arbeit aufgrund einer Erkrankung nicht nachgegangen werden kann. Ferner wird eine unverschuldete Arbeitslosigkeit auch dann angenommen, wenn zuvor eine Kündigung aus konjunkturellen oder betriebsbedingten Gründen erfolgte und sich hinreichend um eine neue Stelle bemüht worden ist.

Eine weitere Ausnahme gilt für Schüler, Auszubildende und Studenten.

 

Muss ich meine bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben?

Grundsätzlich sieht das nationale Staatsangehörigkeitenrecht eine Mehrstaatlichkeit nicht vor. Es gibt aber einige Ausnahmefälle, in denen es möglich ist, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erlangen, ohne die bisherige aufzugeben. Dies ist insbesondere der Fall, wenn Sie aus einem Land kommen, das die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit verweigert. Dies ist nach aktuellem Stand insbesondere bei folgenden Ländern der Fall:

  • Algerien,
  • Afghanistan,
  • Eritrea,
  • Iran,
  • Kuba,
  • Marokko,
  • Libanon,
  • Syrien,
  • Tunesien und Thailand.

Ferner müssen Unionsbürger ihre Staatsangehörigkeit nicht abgeben.

 

Ihr Antrag auf Einbürgerung wird nicht bearbeitet?

Das Einbürgerungsverfahren ist zumeist langwierig und nimmt mehrere Monate, teilweise sogar Jahre, in Anspruch. Das liegt oft daran, dass mehrere Behörden am Verfahren beteiligt sind.

Sollten Sie allerdings sämtliche erforderlichen Unterlagen eingereicht haben und die Behörde ohne erkennbaren Grund den Antrag dennoch nicht bearbeiten, könnte unter Umständen eine Untätigkeitsklage weiterhelfen.