Kosten

Es ist mir ein besonderes Anliegen, von Beginn an transparent zu arbeiten und auch hinsichtlich des Honorars klar und eindeutig zu kommunizieren. Sie möchten verständlicherweise von Beginn an wissen, mit welchen Kosten Sie im Falle der Mandatierung rechnen müssen, sodass Sie auf dieser Grundlage eine etwaige Entscheidung über eine Beauftragung treffen können.

 

Anwaltsgebühren in ausländerrechtlichen Angelegenheiten

Die Kosten richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer individuellen Vereinbarung unter Berücksichtigung des Umfangs und Schwierigkeit der Angelegenheit. Jede Angelegenheit ist anders. Ich werde Ihre individuelle Angelegenheit prüfen, um eine maßgeschneiderte Lösung für Sie zu finden. Voraussetzung für die Annahme eines Mandats ist in der Regel, dass eine individuelle Vergütungsvereinbarung auf Basis eines Pauschal- oder Stundenhonorars geschlossen wird. Folgende unverbindliche Richtwerte dienen als Orientierung:

 

  • Außergerichtliche Vertretung gegenüber Botschaft/Ausländerbehörde zwecks Erlangung eines Visums/Aufenthaltstitels: 1.200,00 Euro
  • Vertretung gegenüber der Behörde zwecks Einbürgerung: 1.200,00 Euro
  • Vergütungsvereinbarung Stundensatz: 297,50 Euro
  • Telefonberatung: 95,00 Euro