Visum für Deutschland
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Ein Visum ermöglicht Drittstaatsangehörigen die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland. Als auf das Migrationsrecht spezialisierter Rechtsanwalt berate ich Sie umfassend zu den Anforderungen, dem Antragsverfahren und möglichen rechtlichen Herausforderungen.
Was ist ein Visum?
Ein Visum ist eine behördliche Erlaubnis eines Staates zur Einreise und zum Aufenthalt. In der Regel wird es heutzutage als elektronisch lesbares Dokument oder Aufkleber im Reisepass erteilt. Durch die Erteilung eines Visums erhalten Drittstaatsangehörige die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen nach Deutschland einzureisen und sich dort für eine festgelegte Dauer aufzuhalten.
Wer benötigt ein Visum zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland?
Grundsätzlich benötigen alle Drittstaatsangehörigen ein Visum für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland. Es gibt jedoch Ausnahmen:
- EU-Bürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie der Schweiz können visumfrei einreisen.
- Staatsangehörige bestimmter Länder sind ebenfalls von der Visumspflicht befreit. Die aktuelle Liste visumfreier Staaten finden Sie hier: Auswärtiges Amt – Staatenliste Visumpflicht
Falls keine der Ausnahmen zutrifft, muss vor der Einreise ein entsprechender Visumsantrag gestellt werden.
Welche Visa-Arten gibt es?
Die Art des benötigten Visums richtet sich nach dem Aufenthaltszweck und der Dauer des geplanten Aufenthalts. Es gibt folgende Visumskategorien:
Schengen-Visum
- Ermöglicht kurzfristige Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen im gesamten Schengen-Raum.
- Gilt für touristische Reisen, geschäftliche Aufenthalte oder Familienbesuche.
- Nach Ablauf des Zeitraums besteht eine Ausreisepflicht.
- Der Schengen-Raum umfasst alle EU-Staaten mit Ausnahme von Zypern, Irland und Großbritannien sowie zusätzlich Island, Norwegen, die Schweiz und Liechtenstein.
Nationales Visum
Wird für längerfristige oder dauerhafte Aufenthalte in Deutschland ausgestellt.
Die Voraussetzungen zur Visumerteilung hängen vom jeweiligen Aufenthaltszweck ab und erfordern in der Regel die Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde.
Insbesondere folgende Aufenthaltszwecke kommen in Betracht:
- Studium oder Ausbildung
- Erwerbstätigkeit
- Humanitäre Gründe
- Familienzusammenführung
- Eheschließung
Transit-Visum
- Erforderlich für Staatsangehörige bestimmter Länder, wenn sie bei einer Flugreise im Schengenraum den Flughafen wechseln müssen.
- Berechtigt nicht zu einem Aufenthalt außerhalb des Transitbereichs des Flughafens.
Wie läuft das Antragsverfahren ab? Wer ist zuständig?
Zuständig für die Visumerteilung sind die deutschen Botschaften und Generalkonsulate im Heimatland des Antragstellers. Der Antrag muss persönlich gestellt und mit den erforderlichen Unterlagen eingereicht werden. Die gesetzlichen Grundlagen zur Visumerteilung sind im sogenannten Visakodex (EU-Visumverordnung 810/2009) festgelegt.
Visumsantrag abgelehnt – was tun?
Falls ein Visumsantrag abgelehnt wird, besteht die Möglichkeit einer Remonstration oder einer Klage vor dem Verwaltungsgericht. Die Erfolgsaussichten eines solchen Vorgehens sollten individuell geprüft werden. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann Sie dabei unterstützen, die Erfolgsaussichten zu bewerten und gegebenenfalls eine begründete Remonstration oder Klage einzureichen.
Bitte beachten Sie, dass viele deutsche Auslandsvertretungen im Rahmen eines Pilotprojekts die Möglichkeit der Remonstration ausgesetzt haben.