Mein Mandant ist als amerikanischer Staatsbürger visumfrei ins Bundesgebiet eingereist. Als Amerikaner ist er privilegiert und benötigt für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen kein Visum. Aufgrund der derzeitigen Corona-Pandemie hatte er große Sorgen, zurück nach Amerika fliegen zu müssen. Zudem musste er für ein großes sportliches Event im September wieder in Europa sein. Eine zeitnahe  Wiedereinreise erscheint bei der jetzigen weltweiten Pandemie als nahezu ausgeschlossen.

Für Inhaber eines Schengen-Visums gibt es bereits Sonderreglungen durch das Bundesministerium des Innern. Privilegierte Staatsangehörige sind in der Verordnung jedoch nicht aufgenommen worden.

Das Management meines Mandanten stand deswegen seit Wochen mit der Ausländerbehörde und dem Innenministerium in Kontakt. Eine Verlängerung des Aufenthalts schien ausgeschlossen, obwohl es nicht einmal eine direkte Flugverbindung nach Amerika gab. Die Rückreise sollte über mehrere europäische Länder erfolgen. Teilweise hätte mein Mandant sich in den verschiedenen Ländern noch in Quarantäne begeben müssen – ein Wahnsinn!

Erst am Abend vor dem Abflug kontaktierte mich das Management. Die Situation erschien zunächst aussichtslos. Unmittelbar am nächsten Morgen konnte Kontakt zum Teamleiter der Ausländerbehörde aufgenommen werden. In einem konstruktiven Rechtsgespräch wies ich darauf hin, dass es doch eine gesetzliche Grundlage für eine Verlängerung gebe. Gem. § 40 AufenthV kann nach der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis für einen weiteren Aufenthalt von längstens 90 Tagen, der sich an einen Kurzaufenthalt anschließt, eingeholt werden, wenn

  1. ein Ausnahmefall im Sinne des Artikels 20 Abs. 2 des Schengener Durchführungsübereinkommens vorliegt und
  2. der Ausländer im Bundesgebiet keine Erwerbstätigkeit mit Ausnahme der in § 17 Abs. 2 genannten Tätigkeiten ausübt.

Der Teamleiter der Ausländerbehörde versicherte daraufhin, dass er die Angelegenheit nochmals prüfen werde. Währenddessen war mein Mandant bereits auf dem Weg zum Flughafen.

Unmittelbar bevor mein Mandant ins Flugzeug stieg, kam der erlösende Rückruf – die Ausländerbehörde hielt Wort. Erfreulicherweise wurde mir dann mitgeteilt, dass die Prüfung positiv verlief. Die Ausländerbehörde sicherte zu, den Aufenthalt um weitere 90 Tage zu verlängern.