Die (einfache) Körperverletzung, § 223 StGB

Der Vorwurf einer Körperverletzung steht schnell im Raum. Zum einen sind die Anforderungen an die Erfüllung des Tatbestands niedrig. Zum anderen sind Körperverletzungen oft das Resultat einer emotionalen Kurzschlussreaktion. Die deutsche Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) erfasst jährliche mehrere hunderttausend Fälle.

 

Körperverletzungsdelikte

Das Strafgesetzbuch kennt verschiedene Formen der Körperverletzung:

  • Einfache Körperverletzung;
  • Fahrlässige Körperverletzung;
  • Schwere Körperverletzung;
  • Gefährliche Körperverletzung;
  • Körperverletzung mit Todesfolge;

Alle Körperverletzungsdelikte haben gemein, dass sie die körperliche Unversehrtheit schützen sollen. Die sog. einfache Körperverletzung ist in § 223 StGB geregelt. Sie gilt als Grundtatbestand der Körperverletzungsdelikte. Die Anforderungen an die Erfüllung des Tatbestands sind niedrig.

 

Die Voraussetzungen

Um den Tatbestand der Körperverletzung zu erfüllen, muss der Täter einen anderen körperlich misshandelt oder an der Gesundheit geschädigt haben. Die Rechtsprechung hat diese relativ abstrakten Voraussetzungen wie folgt konkretisiert:

Eine körperliche Misshandlung ist eine üble, unangemessene Behandlung durch die das körperliche Wohlbefinden nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird (vgl. BGH, Urteil vom 23. 1. 1974 – 3 StR 324/73).

Gesundheitsschädigung ist jedes Hervorrufen oder Steigern eines vom normalen Zustand der körperlichen Funktionen nachteilig abweichenden (pathologischen) Zustandes (vgl. BGH, Urteil vom 04-11-1988 – 1 StR 262/88).

Als einfache Körperverletzung gilt demnach beispielsweise eine Ohrfeige. Darüber hinaus kann eine Körperverletzung auch durch Unterlassen begangen werden, z.B. durch Vorenthalten von Nahrung.

 

Körperverletzung Strafe

Das Gesetz sieht in § 223 StGB als Strafe eine Geldstrafe oder aber auch eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor. Die konkrete Strafe hängt von zahlreichen individuellen Faktoren ab. Neben der Schwere der konkreten Tat kommt es insbesondere in Hinblick auf die Strafzumessung unter anderem auch auf (einschlägige) Vorstrafen an.

 

Verteidigungsmöglichkeiten

Beim Vorwurf der einfachen Körperverletzung gibt es oftmals zahlreiche Verteidigungsmöglichkeiten. Als Beschuldigter sollten Sie anfangs immer schweigen. Ein Strafverteidiger wird zunächst Akteneinsicht nehmen und die Ermittlungsergebnisse umfassend prüfen. So kann es z.B. sein, dass eine Rechtfertigung aufgrund von Notwehr in Betracht kommt oder, dass verschiedene Zeugenaussagen widersprüchlich sind. Erst nach Akteneinsicht lässt sich die Verteidigungsstrategie bestimmen.

Das Ziel beim Vorwurf der einfachen Körperverletzung ist es in der Regel, durch umfangreiche schriftliche Anträge das Verfahren zur Einstellung zu bringen und eine öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden.