Autor: admin

  • Visum zur medizinischen Behandlung

    Erfolge / Visum

    Visum zur medizinischen Behandlung

    Eine dringend benötigte medizinische Behandlung war im Herkunftsstaat meines Mandanten nicht ausreichend verfügbar. Die Behandlung in Deutschland war vorbereitet – das hierfür beantragte Visum wurde jedoch zunächst abgelehnt. Erst im gerichtlichen Verfahren konnte eine erneute Prüfung erreicht werden.

    Der Ausgangspunkt

    Mein Mandant benötigte aufgrund seiner gesundheitlichen Situation eine medizinische Behandlung, die in seinem Herkunftsstaat nicht in geeigneter Weise durchgeführt werden konnte.

    Eine Behandlung in Deutschland war grundsätzlich möglich und sollte zeitnah erfolgen. Dafür musste er jedoch zunächst nach Deutschland einreisen können.

    Deshalb wurde bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung ein Visum zum Zweck der medizinischen Behandlung beantragt.

    Die medizinische Situation

    Zentral war die Frage, ob die erforderliche Behandlung tatsächlich in Deutschland durchgeführt werden sollte und ob hierfür eine nachvollziehbare medizinische Grundlage bestand.

    Gerade bei Visa zur medizinischen Behandlung müssen die medizinischen Unterlagen möglichst konkret sein. Eine pauschale Bescheinigung darüber, dass eine Behandlung in Deutschland wünschenswert wäre, reicht regelmäßig nicht aus.

    Die medizinische Behandlung muss konkret vorbereitet sein

    In der Praxis ist besonders wichtig, dass aus den Unterlagen hervorgeht, welche Behandlung in Deutschland vorgesehen ist, welche Einrichtung sie durchführen soll und wie die medizinischen und finanziellen Rahmenbedingungen des Aufenthalts aussehen.

    Das Visum wurde zunächst abgelehnt

    Trotz der dargestellten gesundheitlichen Situation wurde der Visumantrag zunächst abgelehnt.

    Für meinen Mandanten bedeutete dies nicht lediglich, dass eine Reise nach Deutschland nicht stattfinden konnte. Die Ablehnung gefährdete unmittelbar die geplante medizinische Behandlung.

    Aufgrund der zeitlichen und gesundheitlichen Dringlichkeit kam es deshalb darauf an, die ablehnende Entscheidung kurzfristig überprüfen zu lassen.

    Gerichtlicher Rechtsschutz

    Gegen die ablehnende Entscheidung wurde gerichtlicher Rechtsschutz eingeleitet.

    Im Mittelpunkt stand die konkrete medizinische Situation meines Mandanten und die Frage, welche Folgen eine weitere Verzögerung der Behandlung haben konnte.

    Zudem musste nachvollziehbar dargestellt werden, dass die Behandlung in Deutschland konkret vorgesehen war und nicht lediglich ein allgemeiner Behandlungswunsch bestand.

    Weitere Informationen zu Ablehnungen und gerichtlichem Rechtsschutz finden Sie in meinem Beitrag zum Visumverfahren .

    ERFOLG

    Das Visum konnte durchgesetzt werden

    Im gerichtlichen Verfahren wurde die ursprüngliche Entscheidung erneut überprüft.

    Die medizinische Notwendigkeit und die konkrete Behandlungsperspektive in Deutschland konnten dabei erfolgreich herausgearbeitet werden.

    Das Visum zur medizinischen Behandlung wurde schließlich erteilt und die Einreise zur Behandlung ermöglicht.

    Was bei einem Visum zur medizinischen Behandlung wichtig ist

    Ein medizinischer Behandlungsbedarf allein führt nicht automatisch zur Erteilung eines Visums.

    In der Praxis sollten insbesondere folgende Punkte nachvollziehbar belegt werden:

    • die konkrete Erkrankung und der Behandlungsbedarf,
    • die geplante medizinische Behandlung in Deutschland,
    • die behandelnde Klinik oder Arztpraxis,
    • die voraussichtliche Dauer der Behandlung,
    • die Finanzierung der medizinischen Kosten,
    • die Finanzierung des Aufenthalts,
    • und gegebenenfalls die Rückkehrperspektive nach Abschluss der Behandlung.

    Je genauer die medizinische Behandlung bereits vorbereitet und dokumentiert ist, desto besser lässt sich der Zweck des geplanten Aufenthalts nachvollziehen.

    Was dieser Fall zeigt

    Gerade bei medizinischen Visumverfahren kann Zeit eine entscheidende Rolle spielen.

    Eine Ablehnung sollte deshalb nicht nur formal geprüft werden. Entscheidend ist, ob die medizinische Situation, die konkrete Behandlungsmöglichkeit und die Folgen einer weiteren Verzögerung ausreichend berücksichtigt wurden.

    Ist eine Behandlung zeitkritisch, kann zudem die Frage entscheidend sein, ob neben einer Klage auch schneller gerichtlicher Rechtsschutz erforderlich ist.

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    Visum zur medizinischen Behandlung abgelehnt?

    Ich prüfe die Ablehnungsgründe, die medizinischen Unterlagen und die Möglichkeiten eines neuen Antrags oder gerichtlichen Rechtsschutzes.

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  • Niederlassungserlaubnis trotz befristetem Arbeitsvertrag erteilt

    Erfolge / Niederlassungserlaubnis

    Niederlassungserlaubnis trotz befristetem Arbeitsvertrag erteilt

    Ein befristeter Arbeitsvertrag schließt eine Niederlassungserlaubnis nicht automatisch aus. In diesem Fall wollte die Ausländerbehörde die berufliche Situation meines Mandanten zunächst als nicht ausreichend gesichert ansehen. Entscheidend war jedoch die Gesamtbetrachtung seiner bisherigen Erwerbs- und Integrationsbiografie.

    Der Ausgangspunkt

    Mein Mandant lebte bereits seit vielen Jahren in Deutschland. Er hatte hier die Schule erfolgreich abgeschlossen und sich anschließend eine stabile berufliche Perspektive aufgebaut.

    Er war erwerbstätig und erfüllte die wesentlichen Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis .

    Problematisch war aus Sicht der Ausländerbehörde jedoch, dass sein aktueller Arbeitsvertrag lediglich befristet abgeschlossen worden war.

    Das Problem

    Für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis muss unter anderem geprüft werden, ob der Lebensunterhalt gesichert ist.

    In der Praxis kommt es dabei immer wieder vor, dass Ausländerbehörden einen befristeten Arbeitsvertrag besonders kritisch bewerten. Dahinter steht die Frage, ob das Einkommen auch zukünftig ausreichend gesichert erscheint.

    Eine Befristung allein beantwortet diese Frage jedoch nicht.

    Befristeter Arbeitsvertrag – automatische Ablehnung?

    Ein befristetes Arbeitsverhältnis bedeutet nicht automatisch, dass der Lebensunterhalt nicht dauerhaft gesichert ist.

    Entscheidend ist vielmehr, ob bei einer Gesamtbetrachtung eine realistische Prognose dafür spricht, dass die betroffene Person ihren Lebensunterhalt auch zukünftig eigenständig sichern kann.

    Nicht allein auf das Enddatum des Arbeitsvertrags schauen

    Die bloße Befristung eines Arbeitsvertrags darf nicht isoliert betrachtet werden. Entscheidend sind insbesondere die bisherige Beschäftigung, Qualifikation, Erwerbsbiografie und die realistische Aussicht auf weitere Beschäftigung.

    Entscheidend war die gesamte Erwerbsbiografie

    Bei meinem Mandanten sprach vieles für eine dauerhaft gesicherte wirtschaftliche Perspektive.

    Er hatte seine schulische Ausbildung in Deutschland erfolgreich abgeschlossen, verfügte über Berufserfahrung und war bereits nachhaltig in den deutschen Arbeitsmarkt integriert.

    Die Befristung des aktuellen Arbeitsvertrags stellte deshalb lediglich einen einzelnen Aspekt dar und rechtfertigte aus meiner Sicht keine negative Prognose.

    Das anwaltliche Vorgehen

    Gegenüber der Ausländerbehörde wurde deshalb darauf hingewiesen, dass die wirtschaftliche Situation nicht allein anhand der formalen Befristung des aktuellen Arbeitsvertrags bewertet werden durfte.

    Entscheidend war vielmehr die nachvollziehbare Prognose, ob mein Mandant auch zukünftig in der Lage sein würde, seinen Lebensunterhalt aus eigener Erwerbstätigkeit zu sichern.

    Hierfür wurden insbesondere seine bisherige Ausbildung, Beschäftigung, berufliche Integration und die realistischen weiteren Beschäftigungsmöglichkeiten in die Bewertung einbezogen.

    ERFOLG

    Die Niederlassungserlaubnis wurde erteilt

    Die Ausländerbehörde folgte schließlich der Argumentation und sah die Voraussetzungen für eine positive Prognose als erfüllt an.

    Meinem Mandanten wurde die Niederlassungserlaubnis trotz seines befristeten Arbeitsvertrags erteilt.

    Was dieser Fall zeigt

    Ein befristeter Arbeitsvertrag ist kein automatischer Ausschlussgrund für eine Niederlassungserlaubnis.

    Entscheidend ist vielmehr, welche wirtschaftliche Entwicklung aufgrund der gesamten bisherigen Lebens- und Erwerbsbiografie realistisch zu erwarten ist.

    Wird ein Antrag allein mit dem Hinweis auf eine Befristung kritisch gesehen oder abgelehnt, lohnt sich deshalb eine genaue Prüfung der zugrunde gelegten Prognose.

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    Probleme bei der Niederlassungserlaubnis?

    Ich prüfe die Voraussetzungen Ihrer Niederlassungserlaubnis und insbesondere Fragen zur Lebensunterhaltssicherung, Beschäftigung und aufenthaltsrechtlichen Prognose.

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  • Strafverfahren wegen unerlaubten Aufenthalts eingestellt

    Erfolge / Aufenthalt & Strafrecht

    Strafverfahren wegen unerlaubten Aufenthalts eingestellt

    Mein Mandant hatte die Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig beantragt. Weil die Ausländerbehörde noch nicht entschieden hatte und er bei einer Polizeikontrolle kein aktuelles Aufenthaltsdokument vorlegen konnte, wurde dennoch ein Strafverfahren wegen unerlaubten Aufenthalts eingeleitet. Rechtlich bestand sein bisheriger Aufenthaltstitel jedoch fort.

    Ein häufiges Problem bei überlasteten Ausländerbehörden

    In der Praxis kommt es regelmäßig vor, dass Aufenthaltstitel ablaufen, obwohl rechtzeitig ein Verlängerungsantrag gestellt wurde. Ursache ist häufig schlicht die lange Bearbeitungszeit der zuständigen Ausländerbehörde.

    Für Betroffene entsteht dadurch eine unangenehme Situation: Auf der Aufenthaltserlaubnis steht ein abgelaufenes Datum, die Behörde hat noch kein neues Dokument ausgestellt und auch eine Fiktionsbescheinigung liegt möglicherweise noch nicht vor.

    Das bedeutet aber nicht automatisch, dass sich die betroffene Person plötzlich unerlaubt in Deutschland aufhält.

    Die Fiktionswirkung: Der alte Aufenthaltstitel gilt weiter

    Wird vor Ablauf eines bestehenden Aufenthaltstitels dessen Verlängerung oder die Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels beantragt, tritt grundsätzlich die sogenannte Fortgeltungsfiktion nach § 81 Abs. 4 AufenthG ein.

    Der bisherige Aufenthaltstitel gilt dann vom Zeitpunkt seines Ablaufs bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde weiter.

    Die Fiktionsbescheinigung schafft den Status nicht erst

    Die rechtliche Wirkung entsteht grundsätzlich durch die rechtzeitige Antragstellung. Die Fiktionsbescheinigung dient dazu, diese Wirkung gegenüber Behörden, Arbeitgebern oder anderen Stellen nachweisen zu können.

    Weitere Informationen zu den verschiedenen Aufenthaltstiteln finden Sie im Beitrag zur Aufenthaltserlaubnis .

    Der konkrete Fall

    Mein Mandant hatte seinen Verlängerungsantrag rechtzeitig gestellt. Eine Entscheidung der Ausländerbehörde lag jedoch noch nicht vor.

    Bei einer Polizeikontrolle konnte er kein aktuell gültiges Aufenthaltsdokument vorlegen. Aufgrund des auf dem bisherigen Dokument abgelaufenen Gültigkeitsdatums entstand offenbar der Eindruck, er halte sich ohne erforderlichen Aufenthaltstitel in Deutschland auf.

    Daraufhin wurde gegen ihn ein Strafverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Aufenthalts eingeleitet.

    Warum kein unerlaubter Aufenthalt vorlag

    Entscheidend war nicht, welches Ablaufdatum auf dem alten Dokument stand, sondern welchen rechtlichen Aufenthaltsstatus mein Mandant tatsächlich hatte.

    Da die Verlängerung rechtzeitig vor Ablauf des bestehenden Titels beantragt worden war, bestand der bisherige Aufenthaltstitel kraft Gesetzes fort.

    Der strafrechtliche Vorwurf eines Aufenthalts ohne erforderlichen Aufenthaltstitel ließ sich damit nicht aufrechterhalten.

    Nach Übernahme des Mandats wurde die Sach- und Rechtslage gegenüber der Staatsanwaltschaft ausführlich dargestellt und die rechtzeitige Antragstellung nachgewiesen.

    ERFOLG

    Das Strafverfahren wurde eingestellt

    Nach der Stellungnahme überprüfte die Staatsanwaltschaft den Vorgang erneut.

    Da aufgrund der rechtzeitigen Antragstellung die Fiktionswirkung eingetreten war, lag kein strafbarer unerlaubter Aufenthalt vor.

    Das Ermittlungsverfahren gegen meinen Mandanten wurde eingestellt.

    Fiktionsbescheinigung fehlt – was nun?

    Auch wenn der Aufenthaltsstatus kraft Gesetzes fortbestehen kann, ist eine fehlende Fiktionsbescheinigung in der Praxis problematisch.

    Ohne einen entsprechenden Nachweis können Schwierigkeiten etwa bei Polizeikontrollen, gegenüber Arbeitgebern oder bei anderen Behörden entstehen.

    Deshalb sollte die Ausländerbehörde nach einer rechtzeitigen Antragstellung zur Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung aufgefordert werden. § 81 Abs. 5 AufenthG sieht ausdrücklich vor, dass über die Wirkung der Antragstellung eine solche Bescheinigung auszustellen ist.

    Reagiert die Behörde trotz Dringlichkeit nicht, kann abhängig vom Einzelfall auch gerichtlicher Eilrechtsschutz in Betracht kommen.

    Was dieser Fall zeigt

    Das auf einem Aufenthaltstitel aufgedruckte Ablaufdatum sagt allein nicht immer etwas darüber aus, ob sich eine Person rechtmäßig in Deutschland aufhält.

    Gerade bei rechtzeitig gestellten Verlängerungsanträgen muss geprüft werden, ob eine gesetzliche Fiktionswirkung eingetreten ist.

    Wird trotzdem ein Strafverfahren eingeleitet, sollte deshalb nicht allein auf das abgelaufene Dokument geschaut werden. Entscheidend ist die tatsächliche aufenthaltsrechtliche Situation.

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    Probleme wegen eines abgelaufenen Aufenthaltstitels?

    Ich prüfe Ihren aktuellen Aufenthaltsstatus, die Wirkung eines rechtzeitig gestellten Verlängerungsantrags und vertrete Sie auch, wenn wegen des vermeintlich unerlaubten Aufenthalts bereits ein Strafverfahren eingeleitet wurde.

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  • Hochzeit gerettet

    Erfolge / Visum

    Erfolgreiche Remonstration: Hochzeitsfeier mit der ganzen Familie

    Die Hochzeit war geplant, die Familie eingeladen – doch ausgerechnet die im Jemen lebenden Großeltern der Braut sollten nicht an der Feier in Deutschland teilnehmen können. Ihre Visumanträge wurden zunächst abgelehnt. Nach einer erneuten rechtlichen Überprüfung konnten die Visa schließlich doch erteilt werden.

    Der Ausgangspunkt

    Für eine große Hochzeitsfeier im Münsterland sollten auch die Großeltern der Braut nach Deutschland reisen. Die Großeltern lebten im Jemen und wollten ausschließlich für einen vorübergehenden Aufenthalt nach Deutschland kommen.

    Für die Familie war ihre Teilnahme von großer Bedeutung. Gerade bei einer Hochzeit geht es nicht um eine beliebige touristische Reise, sondern um ein einmaliges familiäres Ereignis, das sich später nicht nachholen lässt.

    Die Visumablehnung

    Die beantragten Visa wurden zunächst nicht erteilt. Damit drohte die Hochzeitsfeier ohne die Großeltern der Braut stattzufinden.

    Gerade bei Besuchsvisa kommt es häufig entscheidend darauf an, ob die Auslandsvertretung davon überzeugt ist, dass die Antragsteller nach Ablauf des Visums wieder ausreisen werden. Zweifel an dieser sogenannten Rückkehrbereitschaft können deshalb zur Ablehnung eines Schengen-Visums führen.

    Das eigentliche Problem

    Bei einem Besuchsvisum reicht es nicht aus, lediglich nachzuweisen, dass ein nachvollziehbarer Grund für die Reise besteht. Die Auslandsvertretung prüft insbesondere auch den Zweck und die Bedingungen des Aufenthalts sowie die Wahrscheinlichkeit einer fristgerechten Rückkehr.

    Gerade bei Antragstellern aus Staaten mit schwierigen wirtschaftlichen oder politischen Verhältnissen werden diese Voraussetzungen in der Praxis häufig besonders kritisch geprüft.

    Eine Hochzeit ist ein zeitlich einmaliges Ereignis

    Bei der rechtlichen Bewertung sollte nicht nur abstrakt auf die allgemeinen Voraussetzungen eines Besuchsvisums geschaut werden. Auch der konkrete Anlass der Reise und die familiäre Bedeutung können für die Gesamtbewertung des Falls wichtig sein.

    Das damalige Vorgehen

    Gegen die Ablehnung wurde damals eine Remonstration eingelegt. Damit wurde die zuständige Auslandsvertretung aufgefordert, ihre Entscheidung erneut zu überprüfen.

    Im Mittelpunkt stand die konkrete Situation der Großeltern und der Familie. Die Reise sollte ausschließlich der Teilnahme an der Hochzeit dienen und war von vornherein zeitlich begrenzt.

    Ziel war es, die ursprüngliche Einschätzung der Auslandsvertretung anhand der konkreten Umstände des Falls nochmals überprüfen zu lassen.

    ERFOLG

    Die Großeltern erhielten ihre Visa

    Die Auslandsvertretung überprüfte ihre ursprüngliche Entscheidung erneut.

    Die Visumanträge hatten schließlich Erfolg: Den Großeltern wurden Visa für die vorübergehende Einreise nach Deutschland erteilt.

    Damit konnten sie an der Hochzeitsfeier ihrer Enkelin im Münsterland teilnehmen.

    Wichtig: Eine Remonstration ist heute nicht mehr möglich

    Der hier dargestellte Fall stammt aus dem Jahr 2025. Zu diesem Zeitpunkt bestand noch die Möglichkeit, gegen die Ablehnung eines Visumantrags bei der Auslandsvertretung zu remonstrieren.

    Das Remonstrationsverfahren wurde jedoch zum 1. Juli 2025 weltweit abgeschafft.

    Wird ein Visumantrag heute abgelehnt, kommen insbesondere ein neuer Visumantrag oder – abhängig vom konkreten Fall – gerichtlicher Rechtsschutz in Betracht. Mehr dazu finden Sie in meinem Beitrag zum Visumverfahren .

    Was dieser Fall zeigt

    Eine Visumablehnung muss nicht zwangsläufig das Ende eines Visumverfahrens bedeuten.

    Entscheidend ist zunächst, die konkreten Ablehnungsgründe zu verstehen. Erst dann lässt sich beurteilen, ob zusätzliche Nachweise, ein neuer Antrag oder gerichtlicher Rechtsschutz der sinnvollste Weg sind.

    Gerade bei zeitlich gebundenen Ereignissen wie Hochzeiten sollte außerdem frühzeitig gehandelt werden. Ein rechtlich erfolgreicher Weg hilft wenig, wenn die Entscheidung erst nach dem geplanten Reisetermin erfolgt.

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    Ihr Visumantrag wurde abgelehnt?

    Ich prüfe den Ablehnungsbescheid und die rechtlichen Möglichkeiten. Je nach Fall kann ein neuer Antrag oder gerichtlicher Rechtsschutz sinnvoll sein.

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  • Einreisesperre reduziert

    Erfolge / Einreisesperre

    Einreisesperre nachträglich erheblich reduziert

    Meine Mandantin wollte ihren in Deutschland lebenden Partner für einige Wochen besuchen. Das Schengen-Visum wurde zunächst erteilt. Erst bei der Einreise stellte sich heraus, dass ein beauftragter Visumvermittler unzutreffende Angaben im Antrag gemacht hatte. Die Folge waren eine Zurückweisung an der Grenze und eine mehrjährige Einreisesperre.

    Der Ausgangspunkt

    Meine Mandantin beantragte bei der deutschen Auslandsvertretung ein Schengen-Visum, um ihren in Deutschland lebenden Partner für etwa drei Wochen zu besuchen.

    Sie ist eine hochqualifizierte IT-Fachkraft und verfügte in ihrem Heimatland über eine feste Beschäftigung. Für die Beantragung des Visums nahm sie die Unterstützung eines Visumvermittlers in Anspruch.

    Das Visum wurde erteilt. Aus Sicht meiner Mandantin stand der Reise nach Deutschland damit zunächst nichts mehr im Weg.

    Das Problem mit der Visumagentur

    Erst später stellte sich heraus, dass der beauftragte Vermittler im Rahmen des Visumantrags Angaben gemacht hatte, die nicht der tatsächlichen Reiseplanung entsprachen.

    Unter anderem waren mehrere Hotelbuchungen vorgenommen worden, die anschließend wieder storniert wurden. Nach dem damaligen Sachstand lag nahe, dass damit eine Reiseroute dargestellt werden sollte, die tatsächlich so nicht vorgesehen war.

    Meine Mandantin war sich dieser Hintergründe nicht bewusst und ging davon aus, dass der Visumantrag ordnungsgemäß vorbereitet worden war.

    Vorsicht bei Visumagenturen

    Wer einen Vermittler oder eine Agentur mit einem Visumantrag beauftragt, sollte sämtliche Angaben vor Einreichung selbst kontrollieren. Fehler oder unzutreffende Angaben können später der antragstellenden Person zugerechnet werden und erhebliche aufenthaltsrechtliche Folgen haben.

    Zurückweisung am Flughafen

    Bei der Einreise nach Deutschland wurden die Angaben aus dem Visumverfahren durch die Bundespolizei überprüft.

    Dabei fielen die Unstimmigkeiten bei der angegebenen Reiseplanung auf. Trotz des zuvor erteilten Schengen-Visums verweigerte die Bundespolizei daraufhin die Einreise.

    Meine Mandantin musste die Nacht im Bereich des Flughafens verbringen und wurde am folgenden Morgen in ihr Heimatland zurückbefördert.

    Besonders belastend war, dass sie und ihr Partner bereits ihre Eheschließung geplant hatten.

    Zusätzlich wurde eine mehrjährige Einreisesperre verhängt

    Die Zurückweisung hatte nicht nur zur Folge, dass die konkrete Reise beendet war. Zusätzlich wurde gegen meine Mandantin ein mehrjähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot verhängt.

    Damit war auch die geplante Rückkehr nach Deutschland und insbesondere die anstehende Eheschließung gefährdet.

    Weitere Informationen zu den rechtlichen Folgen und den Möglichkeiten einer Verkürzung oder Aufhebung finden Sie in meinem Beitrag zur Einreisesperre .

    Das anwaltliche Vorgehen

    Nach Übernahme des Mandats nahm ich unmittelbar Kontakt mit der zuständigen Bundespolizei auf und beantragte zunächst Einsicht in die Verwaltungsakte.

    Auf Grundlage der Akte konnte nachvollzogen werden, welche Angaben zur Entscheidung geführt hatten und wie die Behörde das Verhalten meiner Mandantin bewertet hatte.

    Anschließend wurde ein ausführlich begründeter Antrag gestellt. Im Mittelpunkt stand insbesondere die Frage, ob eine mehrjährige Sperre angesichts des konkreten Sachverhalts und der persönlichen Umstände tatsächlich verhältnismäßig war.

    Dabei wurden auch die bevorstehende Eheschließung, die persönliche Situation meiner Mandantin und ihre fehlende Kenntnis von den durch den Vermittler vorgenommenen Angaben berücksichtigt.

    ERFOLG

    Die Einreisesperre wurde erheblich verkürzt

    Die Bundespolizei reagierte innerhalb kurzer Zeit auf den Antrag und überprüfte die ursprüngliche Entscheidung erneut.

    Das ursprünglich für mehrere Jahre verhängte Einreise- und Aufenthaltsverbot wurde erheblich reduziert.

    Statt über einen langen Zeitraum von der Einreise nach Deutschland ausgeschlossen zu sein, lief die Sperre bereits wenige Wochen nach der neuen Entscheidung aus.

    Damit war auch die geplante Eheschließung wieder realistisch möglich.

    Was dieser Fall zeigt

    Ein erteiltes Visum garantiert nicht automatisch die Einreise nach Deutschland. An der Grenze können die Einreisevoraussetzungen erneut überprüft werden.

    Der Fall zeigt außerdem, welche erheblichen Folgen unzutreffende Angaben in einem Visumantrag haben können – selbst dann, wenn diese durch einen beauftragten Vermittler vorgenommen worden sind.

    Gleichzeitig muss die Dauer einer Einreisesperre im konkreten Einzelfall verhältnismäßig sein. Eine einmal festgesetzte Sperre muss deshalb nicht zwingend bis zum ursprünglich vorgesehenen Ende bestehen bleiben.

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    Ich prüfe bestehende Einreise- und Aufenthaltsverbote und die Möglichkeiten einer Verkürzung oder Aufhebung. Dabei kommt es insbesondere auf die Grundlage der Sperre und Ihre persönliche Situation an.

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  • Deutscher Pass oder Abschiebung: Wie ein Strafverfahren den gesamten Aufenthalt beeinflussen kann

    Erfolge / Straf- & Migrationsrecht

    Deutscher Pass oder Abschiebung: Wie ein Strafverfahren den gesamten Aufenthalt beeinflussen kann

    Ein vergleichsweise überschaubares Strafverfahren kann im Migrationsrecht weitreichende Folgen haben. In diesem Fall ging es deshalb um deutlich mehr als nur um eine strafrechtliche Sanktion: Eine Verurteilung hätte den weiteren Aufenthalt meines Mandanten gefährden können. Nach dem Freispruch ist dagegen auch der Weg zur Einbürgerung wieder offen.

    Der Ausgangspunkt

    Meinem Mandanten wurde eine Unterschlagung vorgeworfen. Gegen ihn war bereits ein Strafbefehl erlassen worden, gegen den ich Einspruch eingelegt habe.

    Strafrechtlich handelte es sich nicht um einen besonders schweren Vorwurf. Für meinen Mandanten waren die möglichen Folgen dennoch erheblich, denn er verfügte lediglich über eine befristete Aufenthaltserlaubnis.

    Damit bestand das eigentliche Risiko nicht allein im Strafverfahren. Eine rechtskräftige Verurteilung hätte zugleich erhebliche Auswirkungen auf sein Aufenthaltsrecht haben können.

    Warum das Strafverfahren für den Aufenthalt entscheidend war

    Bei ausländischen Staatsangehörigen können strafrechtliche Verurteilungen weit über die eigentliche Strafe hinaus Folgen haben.

    Bei der Verlängerung eines Aufenthaltstitels können strafrechtliche Verurteilungen und ein hieraus möglicherweise folgendes Ausweisungsinteresse eine wichtige Rolle spielen. Je nach Schwere der Tat, Höhe der Strafe, Aufenthaltsdauer und persönlichen Umständen kann eine Verurteilung deshalb auch den weiteren Aufenthalt in Deutschland gefährden.

    Im konkreten Fall bestand aus meiner Sicht ein erhebliches Risiko, dass die zuständige Ausländerbehörde eine Verurteilung zum Anlass genommen hätte, die Verlängerung des Aufenthaltstitels infrage zu stellen.

    Auf der anderen Seite: eine sehr gute Integration

    Besonders deutlich wurde die Tragweite des Strafverfahrens durch die bisherige Lebensgeschichte meines Mandanten.

    Er lebte bereits seit vielen Jahren in Deutschland, war nicht vorbestraft, hatte seine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und arbeitete seit längerer Zeit im selben Betrieb. Er hatte Deutsch gelernt und sich hier eine stabile Lebensperspektive aufgebaut.

    Zwei vollkommen unterschiedliche Perspektiven

    Bei einer Verurteilung drohten erhebliche aufenthaltsrechtliche Schwierigkeiten. Bei einem Freispruch bestand dagegen die Perspektive, den erfolgreichen Integrationsweg fortzusetzen und schließlich die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben.

    Das Strafverfahren

    Bereits vor der Hauptverhandlung hatte ich gegenüber der Staatsanwaltschaft angeregt, den Strafbefehl zurückzunehmen.

    Die Staatsanwaltschaft folgte dieser Einschätzung zunächst nicht und ging weiterhin von einer Täterschaft meines Mandanten aus. Deshalb kam es zur Hauptverhandlung.

    Im Verlauf der Beweisaufnahme zeigte sich jedoch, dass der Tatvorwurf gegen meinen Mandanten nicht aufrechterhalten werden konnte. Auch die Staatsanwaltschaft änderte nach der Beweisaufnahme ihre Einschätzung und beantragte schließlich selbst einen Freispruch.

    Das Gericht sprach meinen Mandanten frei.

    ERFOLG

    Das Ergebnis

    Mit dem Freispruch war nicht nur das Strafverfahren beendet.

    Für meinen Mandanten war damit zugleich ein erhebliches aufenthaltsrechtliches Risiko beseitigt. Die strafrechtliche Anschuldigung hätte seine gesamte bisherige Lebensplanung in Deutschland infrage stellen können.

    Nach dem Freispruch steht ihm nun wieder die Möglichkeit offen, seinen Aufenthalt weiter zu verfestigen und insbesondere auch eine Einbürgerung zu verfolgen.

    Auch kleinere Geldstrafen können aufenthaltsrechtlich relevant sein

    Ein häufiger Irrtum besteht darin, dass Geldstrafen unter 90 Tagessätzen ausländerrechtlich keine Bedeutung hätten, weil sie unter bestimmten Voraussetzungen nicht in einem einfachen Führungszeugnis erscheinen.

    Das ist so nicht richtig.

    Auch Verurteilungen unter 90 Tagessätzen können relevant sein

    Für die Ausländerbehörde können auch strafrechtliche Verurteilungen unterhalb von 90 Tagessätzen von Bedeutung sein. Entscheidend ist nicht allein, ob eine Verurteilung in einem einfachen Führungszeugnis erscheint.

    Ob daraus tatsächlich aufenthaltsrechtliche Konsequenzen folgen, hängt vom jeweiligen Aufenthaltstitel, der Art der Straftat, der Höhe der Strafe, möglichen Vorbelastungen sowie den persönlichen und familiären Umständen ab.

    Gerade deshalb sollte bei ausländischen Beschuldigten die aufenthaltsrechtliche Dimension eines Strafverfahrens von Anfang an mitgedacht werden. Weitere Informationen finden Sie auch im Beitrag zum Ausländerstrafrecht .

    Was dieser Fall zeigt

    Strafrecht und Aufenthaltsrecht lassen sich bei ausländischen Staatsangehörigen häufig nicht voneinander trennen.

    Eine strafrechtliche Entscheidung kann Einfluss auf die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, eine Niederlassungserlaubnis, eine mögliche Ausweisung und auch auf eine spätere Einbürgerung haben.

    Umgekehrt kann ein erfolgreicher Ausgang des Strafverfahrens entscheidend dafür sein, eine bereits aufgebaute Lebensperspektive in Deutschland zu sichern.

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    Gerade bei ausländischen Beschuldigten sollten strafrechtliche und aufenthaltsrechtliche Folgen gemeinsam betrachtet werden. Ich prüfe die konkrete Situation und vertrete Ihre Interessen gegenüber Behörden und Gerichten.

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