Visum zur medizinischen Behandlung
Eine dringend benötigte medizinische Behandlung war im Herkunftsstaat meines Mandanten nicht ausreichend verfügbar. Die Behandlung in Deutschland war vorbereitet – das hierfür beantragte Visum wurde jedoch zunächst abgelehnt. Erst im gerichtlichen Verfahren konnte eine erneute Prüfung erreicht werden.
Der Ausgangspunkt
Mein Mandant benötigte aufgrund seiner gesundheitlichen Situation eine medizinische Behandlung, die in seinem Herkunftsstaat nicht in geeigneter Weise durchgeführt werden konnte.
Eine Behandlung in Deutschland war grundsätzlich möglich und sollte zeitnah erfolgen. Dafür musste er jedoch zunächst nach Deutschland einreisen können.
Deshalb wurde bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung ein Visum zum Zweck der medizinischen Behandlung beantragt.
Die medizinische Situation
Zentral war die Frage, ob die erforderliche Behandlung tatsächlich in Deutschland durchgeführt werden sollte und ob hierfür eine nachvollziehbare medizinische Grundlage bestand.
Gerade bei Visa zur medizinischen Behandlung müssen die medizinischen Unterlagen möglichst konkret sein. Eine pauschale Bescheinigung darüber, dass eine Behandlung in Deutschland wünschenswert wäre, reicht regelmäßig nicht aus.
In der Praxis ist besonders wichtig, dass aus den Unterlagen hervorgeht, welche Behandlung in Deutschland vorgesehen ist, welche Einrichtung sie durchführen soll und wie die medizinischen und finanziellen Rahmenbedingungen des Aufenthalts aussehen.
Das Visum wurde zunächst abgelehnt
Trotz der dargestellten gesundheitlichen Situation wurde der Visumantrag zunächst abgelehnt.
Für meinen Mandanten bedeutete dies nicht lediglich, dass eine Reise nach Deutschland nicht stattfinden konnte. Die Ablehnung gefährdete unmittelbar die geplante medizinische Behandlung.
Aufgrund der zeitlichen und gesundheitlichen Dringlichkeit kam es deshalb darauf an, die ablehnende Entscheidung kurzfristig überprüfen zu lassen.
Gerichtlicher Rechtsschutz
Gegen die ablehnende Entscheidung wurde gerichtlicher Rechtsschutz eingeleitet.
Im Mittelpunkt stand die konkrete medizinische Situation meines Mandanten und die Frage, welche Folgen eine weitere Verzögerung der Behandlung haben konnte.
Zudem musste nachvollziehbar dargestellt werden, dass die Behandlung in Deutschland konkret vorgesehen war und nicht lediglich ein allgemeiner Behandlungswunsch bestand.
Weitere Informationen zu Ablehnungen und gerichtlichem Rechtsschutz finden Sie in meinem Beitrag zum Visumverfahren .
Das Visum konnte durchgesetzt werden
Im gerichtlichen Verfahren wurde die ursprüngliche Entscheidung erneut überprüft.
Die medizinische Notwendigkeit und die konkrete Behandlungsperspektive in Deutschland konnten dabei erfolgreich herausgearbeitet werden.
Das Visum zur medizinischen Behandlung wurde schließlich erteilt und die Einreise zur Behandlung ermöglicht.
Was bei einem Visum zur medizinischen Behandlung wichtig ist
Ein medizinischer Behandlungsbedarf allein führt nicht automatisch zur Erteilung eines Visums.
In der Praxis sollten insbesondere folgende Punkte nachvollziehbar belegt werden:
- die konkrete Erkrankung und der Behandlungsbedarf,
- die geplante medizinische Behandlung in Deutschland,
- die behandelnde Klinik oder Arztpraxis,
- die voraussichtliche Dauer der Behandlung,
- die Finanzierung der medizinischen Kosten,
- die Finanzierung des Aufenthalts,
- und gegebenenfalls die Rückkehrperspektive nach Abschluss der Behandlung.
Je genauer die medizinische Behandlung bereits vorbereitet und dokumentiert ist, desto besser lässt sich der Zweck des geplanten Aufenthalts nachvollziehen.
Was dieser Fall zeigt
Gerade bei medizinischen Visumverfahren kann Zeit eine entscheidende Rolle spielen.
Eine Ablehnung sollte deshalb nicht nur formal geprüft werden. Entscheidend ist, ob die medizinische Situation, die konkrete Behandlungsmöglichkeit und die Folgen einer weiteren Verzögerung ausreichend berücksichtigt wurden.
Ist eine Behandlung zeitkritisch, kann zudem die Frage entscheidend sein, ob neben einer Klage auch schneller gerichtlicher Rechtsschutz erforderlich ist.
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Ich prüfe die Ablehnungsgründe, die medizinischen Unterlagen und die Möglichkeiten eines neuen Antrags oder gerichtlichen Rechtsschutzes.