Abschiebung aus der Strafhaft nach tödlichem Autorennen: Ausweisung trotz Geburt in Deutschland
Eine aktuelle Entscheidung aus Nordrhein-Westfalen zeigt sehr deutlich, welche erheblichen aufenthaltsrechtlichen Folgen eine schwere strafrechtliche Verurteilung haben kann. Der Betroffene war in Deutschland geboren und aufgewachsen, wurde jedoch nach einer Verurteilung zu fünf Jahren Freiheitsstrafe ausgewiesen und sollte unmittelbar aus der Strafhaft in den Kosovo abgeschoben werden.
Die Entscheidung ist besonders relevant, weil sie zeigt, dass auch die Stellung als sogenannter faktischer Inländer keinen absoluten Schutz vor einer Ausweisung bietet. Entscheidend bleibt die konkrete Abwägung zwischen den Bindungen an Deutschland und den öffentlichen Interessen an einer Aufenthaltsbeendigung.
Die Verurteilung durch das Landgericht
Ausgangspunkt des späteren Ausweisungsverfahrens war eine schwere strafrechtliche Verurteilung. Der Betroffene war an einem illegalen Kraftfahrzeugrennen beteiligt, bei dem eine unbeteiligte Frau tödlich verletzt wurde.
Er fuhr dabei mit sehr hoher Geschwindigkeit durch das Stadtgebiet und kollidierte mit dem Fahrzeug der später verstorbenen Frau. Hinzu kamen weitere Straftaten, unter anderem das Fahren ohne Fahrerlaubnis und das unerlaubte Entfernen vom Unfallort.
Er wurde schließlich zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Diese Verurteilung bildete den maßgeblichen Ausgangspunkt für die spätere Ausweisung und die geplante Abschiebung aus der Strafhaft.
Ausweisung und Abschiebung aus der Haft
Die zuständige Ausländerbehörde verfügte die Ausweisung des Mannes. Außerdem wurde die Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis abgelehnt und seine Abschiebung in den Kosovo unmittelbar aus der Strafhaft angedroht. Zusätzlich wurden Einreise- und Aufenthaltsverbote angeordnet.
Damit ging es für den Betroffenen nicht lediglich um die Frage, ob ein Aufenthaltstitel verlängert wird. Im Raum stand die vollständige Beendigung seines Aufenthalts in Deutschland einschließlich einer Abschiebung unmittelbar aus der laufenden Strafhaft.
In Deutschland geboren und aufgewachsen
Besonders bedeutsam war, dass es sich nicht um einen erst seit kurzer Zeit in Deutschland lebenden Ausländer handelte. Der Betroffene war in Deutschland geboren und aufgewachsen und verfügte über erhebliche persönliche und familiäre Bindungen an das Bundesgebiet.
In solchen Fällen wird häufig von einem sogenannten faktischen Inländer gesprochen. Gemeint sind Personen, die zwar nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, deren tatsächliches Leben aber ganz überwiegend oder vollständig in Deutschland geprägt wurde.
Die besondere Bedeutung von Geburt, Aufwachsen und langjähriger Verwurzelung wird ausführlicher im Beitrag zur Ausweisung trotz Geburt in Deutschland erläutert.
Auch eine vollständige Sozialisation in Deutschland schließt eine Ausweisung nicht zwingend aus. Sie besitzt in der Abwägung jedoch erhebliches Gewicht und muss konkret berücksichtigt werden.
Die Abwägung fiel trotz starker Bindungen gegen den Betroffenen aus
Im Ausweisungsverfahren reicht die Feststellung einer schweren Straftat allein grundsätzlich nicht aus. Vielmehr müssen die öffentlichen Interessen an einer Aufenthaltsbeendigung mit den privaten Bleibeinteressen des Betroffenen gegeneinander abgewogen werden.
Für den Betroffenen sprachen insbesondere seine Geburt und sein Aufwachsen in Deutschland, sein langjähriger Aufenthalt und seine familiären Bindungen.
Auf der anderen Seite standen eine erhebliche strafrechtliche Verurteilung, die besonders schweren Folgen der Tat und das öffentliche Interesse daran, weitere erhebliche Straftaten zu verhindern.
Die Gerichte kamen letztlich zu dem Ergebnis, dass die öffentlichen Interessen an der Aufenthaltsbeendigung trotz der erheblichen Verwurzelung in Deutschland überwogen.
Die Gefahrenprognose war von besonderer Bedeutung
Bei einer Ausweisung nach Straftaten kommt es nicht ausschließlich auf die Vergangenheit an. Von zentraler Bedeutung ist regelmäßig auch die Frage, ob künftig weitere erhebliche Straftaten zu erwarten sind.
Gerade bei schweren Straftaten kann die Gefahrenprognose deshalb entscheidend dafür sein, welches Gewicht das öffentliche Ausweisungsinteresse im konkreten Einzelfall erhält.
Dabei können unter anderem die Entwicklung seit der Tat, die Auseinandersetzung mit dem eigenen Verhalten, die persönliche Lebenssituation und das Verhalten während der Strafhaft eine Rolle spielen.
Auch die Bindungen zum Kosovo waren Teil der Abwägung
Bei faktischen Inländern ist regelmäßig auch zu prüfen, welche tatsächlichen Bindungen zum Herkunftsstaat bestehen und welche Folgen eine Aufenthaltsbeendigung dort haben würde.
Entscheidend ist dabei nicht allein, ob jemand bereits längere Zeit im Herkunftsstaat gelebt hat. Berücksichtigt werden können auch Sprachkenntnisse, familiäre Verbindungen, Alter, Erwerbsfähigkeit und die Möglichkeit, sich dort eine neue Existenz aufzubauen.
Abschiebung unmittelbar aus der Strafhaft
Hinzu kam eine Besonderheit: Die Staatsanwaltschaft hatte angekündigt, im Fall einer Abschiebung nach § 456a StPO von der weiteren Vollstreckung der Freiheitsstrafe abzusehen.
Dadurch musste nicht zwingend zunächst die vollständige Freiheitsstrafe in Deutschland verbüßt werden. Eine Abschiebung konnte bereits während der laufenden Strafhaft erfolgen.
Die rechtlichen Folgen und Besonderheiten werden im Beitrag zur Abschiebung aus der Haft nach § 456a StPO näher dargestellt.
Ausweisungsverfahren können existenziell sein
Der Fall zeigt besonders deutlich, welche Tragweite ein Ausweisungsverfahren haben kann. Für Menschen, die in Deutschland geboren oder seit ihrer Kindheit hier aufgewachsen sind, geht es häufig um weit mehr als den Verlust eines Aufenthaltstitels.
Eine Ausweisung kann bedeuten, dass der gesamte bisherige Lebensmittelpunkt aufgegeben werden muss und eine Abschiebung in einen Staat erfolgt, in dem der Betroffene möglicherweise nie dauerhaft gelebt hat.
Hinzu kommt regelmäßig ein Einreise- und Aufenthaltsverbot , das eine Rückkehr nach Deutschland für einen erheblichen Zeitraum ausschließen kann.
Frühzeitige spezialisierte anwaltliche Vertretung ist besonders wichtig
Bei einer drohenden Ausweisung nach einer Straftat ist eine möglichst frühzeitige spezialisierte anwaltliche Vertretung von besonderer Bedeutung.
Gerade zu Beginn des Verfahrens bestehen häufig noch mehr Möglichkeiten, auf die spätere aufenthaltsrechtliche Bewertung Einfluss zu nehmen. Je weiter das Verfahren fortgeschritten ist, desto häufiger sind tatsächliche und rechtliche Bewertungen bereits verfestigt.
Von Bedeutung können insbesondere die vollständige Darstellung der Verwurzelung in Deutschland, familiäre Bindungen, Ausbildung und berufliche Entwicklung, die Entwicklung seit der Straftat, das Verhalten während der Haft und sämtliche Umstände sein, die für eine günstigere Gefahrenprognose sprechen.
Eine besondere Bedeutung kann bereits die Anhörung durch die Ausländerbehörde haben. Sie sollte nicht als bloße Formalität behandelt werden, sondern frühzeitig genutzt werden, um die für die spätere Abwägung relevanten Tatsachen vollständig und strukturiert in das Verfahren einzubringen.
Fazit
Die Entscheidung zeigt, dass auch Menschen, die in Deutschland geboren und vollständig hier aufgewachsen sind, nach schweren Straftaten ausgewiesen werden können.
Die Stellung als faktischer Inländer und der Schutz des Privatlebens besitzen erhebliches Gewicht. Sie führen jedoch nicht zu einem absoluten Bleiberecht.
Entscheidend bleibt die konkrete Abwägung des Einzelfalls. Gerade bei derart weitreichenden Folgen ist es sinnvoll, möglichst frühzeitig zu prüfen, welche rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkte gegen eine Aufenthaltsbeendigung sprechen und wie diese in das Verfahren eingebracht werden können.
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Bei Ausweisungsverfahren können Aufenthaltsdauer, familiäre Bindungen, Verwurzelung, die Entwicklung seit der Straftat und die aktuelle Gefahrenprognose entscheidend sein. Gerade bei schwerwiegenden Folgen sollte möglichst frühzeitig geprüft werden, welche Möglichkeiten bestehen.