Erfolge / Straf- & Migrationsrecht

Deutscher Pass oder Abschiebung: Wie ein Strafverfahren den gesamten Aufenthalt beeinflussen kann

Ein vergleichsweise überschaubares Strafverfahren kann im Migrationsrecht weitreichende Folgen haben. In diesem Fall ging es deshalb um deutlich mehr als nur um eine strafrechtliche Sanktion: Eine Verurteilung hätte den weiteren Aufenthalt meines Mandanten gefährden können. Nach dem Freispruch ist dagegen auch der Weg zur Einbürgerung wieder offen.

Der Ausgangspunkt

Meinem Mandanten wurde eine Unterschlagung vorgeworfen. Gegen ihn war bereits ein Strafbefehl erlassen worden, gegen den ich Einspruch eingelegt habe.

Strafrechtlich handelte es sich nicht um einen besonders schweren Vorwurf. Für meinen Mandanten waren die möglichen Folgen dennoch erheblich, denn er verfügte lediglich über eine befristete Aufenthaltserlaubnis.

Damit bestand das eigentliche Risiko nicht allein im Strafverfahren. Eine rechtskräftige Verurteilung hätte zugleich erhebliche Auswirkungen auf sein Aufenthaltsrecht haben können.

Warum das Strafverfahren für den Aufenthalt entscheidend war

Bei ausländischen Staatsangehörigen können strafrechtliche Verurteilungen weit über die eigentliche Strafe hinaus Folgen haben.

Bei der Verlängerung eines Aufenthaltstitels können strafrechtliche Verurteilungen und ein hieraus möglicherweise folgendes Ausweisungsinteresse eine wichtige Rolle spielen. Je nach Schwere der Tat, Höhe der Strafe, Aufenthaltsdauer und persönlichen Umständen kann eine Verurteilung deshalb auch den weiteren Aufenthalt in Deutschland gefährden.

Im konkreten Fall bestand aus meiner Sicht ein erhebliches Risiko, dass die zuständige Ausländerbehörde eine Verurteilung zum Anlass genommen hätte, die Verlängerung des Aufenthaltstitels infrage zu stellen.

Auf der anderen Seite: eine sehr gute Integration

Besonders deutlich wurde die Tragweite des Strafverfahrens durch die bisherige Lebensgeschichte meines Mandanten.

Er lebte bereits seit vielen Jahren in Deutschland, war nicht vorbestraft, hatte seine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und arbeitete seit längerer Zeit im selben Betrieb. Er hatte Deutsch gelernt und sich hier eine stabile Lebensperspektive aufgebaut.

Zwei vollkommen unterschiedliche Perspektiven

Bei einer Verurteilung drohten erhebliche aufenthaltsrechtliche Schwierigkeiten. Bei einem Freispruch bestand dagegen die Perspektive, den erfolgreichen Integrationsweg fortzusetzen und schließlich die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben.

Das Strafverfahren

Bereits vor der Hauptverhandlung hatte ich gegenüber der Staatsanwaltschaft angeregt, den Strafbefehl zurückzunehmen.

Die Staatsanwaltschaft folgte dieser Einschätzung zunächst nicht und ging weiterhin von einer Täterschaft meines Mandanten aus. Deshalb kam es zur Hauptverhandlung.

Im Verlauf der Beweisaufnahme zeigte sich jedoch, dass der Tatvorwurf gegen meinen Mandanten nicht aufrechterhalten werden konnte. Auch die Staatsanwaltschaft änderte nach der Beweisaufnahme ihre Einschätzung und beantragte schließlich selbst einen Freispruch.

Das Gericht sprach meinen Mandanten frei.

ERFOLG

Das Ergebnis

Mit dem Freispruch war nicht nur das Strafverfahren beendet.

Für meinen Mandanten war damit zugleich ein erhebliches aufenthaltsrechtliches Risiko beseitigt. Die strafrechtliche Anschuldigung hätte seine gesamte bisherige Lebensplanung in Deutschland infrage stellen können.

Nach dem Freispruch steht ihm nun wieder die Möglichkeit offen, seinen Aufenthalt weiter zu verfestigen und insbesondere auch eine Einbürgerung zu verfolgen.

Auch kleinere Geldstrafen können aufenthaltsrechtlich relevant sein

Ein häufiger Irrtum besteht darin, dass Geldstrafen unter 90 Tagessätzen ausländerrechtlich keine Bedeutung hätten, weil sie unter bestimmten Voraussetzungen nicht in einem einfachen Führungszeugnis erscheinen.

Das ist so nicht richtig.

Auch Verurteilungen unter 90 Tagessätzen können relevant sein

Für die Ausländerbehörde können auch strafrechtliche Verurteilungen unterhalb von 90 Tagessätzen von Bedeutung sein. Entscheidend ist nicht allein, ob eine Verurteilung in einem einfachen Führungszeugnis erscheint.

Ob daraus tatsächlich aufenthaltsrechtliche Konsequenzen folgen, hängt vom jeweiligen Aufenthaltstitel, der Art der Straftat, der Höhe der Strafe, möglichen Vorbelastungen sowie den persönlichen und familiären Umständen ab.

Gerade deshalb sollte bei ausländischen Beschuldigten die aufenthaltsrechtliche Dimension eines Strafverfahrens von Anfang an mitgedacht werden. Weitere Informationen finden Sie auch im Beitrag zum Ausländerstrafrecht .

Was dieser Fall zeigt

Strafrecht und Aufenthaltsrecht lassen sich bei ausländischen Staatsangehörigen häufig nicht voneinander trennen.

Eine strafrechtliche Entscheidung kann Einfluss auf die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, eine Niederlassungserlaubnis, eine mögliche Ausweisung und auch auf eine spätere Einbürgerung haben.

Umgekehrt kann ein erfolgreicher Ausgang des Strafverfahrens entscheidend dafür sein, eine bereits aufgebaute Lebensperspektive in Deutschland zu sichern.

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