DULDUNG · RECHT & PRAXIS

5 Tipps, um aus der Duldung herauszukommen

Eine Duldung bedeutet keinen gesicherten Aufenthalt. Sie bescheinigt grundsätzlich lediglich, dass eine Abschiebung derzeit ausgesetzt ist. Dennoch kann es verschiedene Wege geben, aus der Duldung in eine Aufenthaltserlaubnis zu wechseln.

Für viele Betroffene ist eine Duldung mit erheblicher Unsicherheit verbunden. Sie kann Auswirkungen auf die Beschäftigung, die Lebensplanung und die langfristige Aufenthaltsperspektive haben.

Wichtig ist deshalb, die Zeit der Duldung nicht lediglich verstreichen zu lassen. Je nach persönlicher Situation können Integration, Beschäftigung, Ausbildung, familiäre Bindungen und die Dauer des Aufenthalts entscheidend dafür sein, ob später eine Aufenthaltserlaubnis in Betracht kommt. Ausführliche Informationen zur rechtlichen Bedeutung finden Sie auf meiner Seite zur Duldung.

01

Deutsch lernen

Sprachkenntnisse spielen bei vielen Bleiberechtsregelungen eine wichtige Rolle. Sie erleichtern nicht nur den Zugang zu Arbeit und Ausbildung, sondern können auch unmittelbar gesetzliche Voraussetzung für eine Aufenthaltserlaubnis sein. Bei § 25b AufenthG werden beispielsweise regelmäßig hinreichende mündliche Deutschkenntnisse auf dem Niveau A2 verlangt.

02

Arbeit aufnehmen und den Lebensunterhalt sichern

Eine Beschäftigung kann für die weitere Aufenthaltsperspektive von erheblicher Bedeutung sein. Sie zeigt wirtschaftliche Integration und kann bei verschiedenen Aufenthaltstiteln unmittelbar relevant sein.

Ob mit einer Duldung gearbeitet werden darf, muss allerdings immer im Einzelfall geprüft werden. Auf dem Dokument sollte insbesondere kontrolliert werden, ob eine Beschäftigung erlaubt, nur mit Genehmigung der Ausländerbehörde zulässig oder vollständig untersagt ist. Auch für Arbeitgeber können dabei besondere Pflichten bestehen. Weitere Informationen finden Sie im Bereich Arbeitgeber und ausländische Beschäftigte.

03

Ausbildung und berufliche Qualifikation nutzen

Eine qualifizierte Berufsausbildung kann die Aufenthaltsperspektive erheblich verbessern. Das Aufenthaltsrecht sieht verschiedene Regelungen vor, mit denen eine Ausbildung während eines zunächst unsicheren Aufenthalts abgesichert werden kann.

Nach erfolgreichem Abschluss können sich weitere Möglichkeiten für einen Aufenthalt zum Zweck der Beschäftigung ergeben. Entscheidend ist jedoch, frühzeitig zu prüfen, welche konkrete Regelung im jeweiligen Fall anwendbar ist und welche Fristen oder Mitwirkungspflichten bestehen.

04

Duldungszeiten sinnvoll nutzen

Bei verschiedenen Bleiberechtsregelungen kommt es auf die Dauer des bisherigen Aufenthalts und auf die während dieser Zeit erreichte Integration an. Deshalb können Sprachkenntnisse, Schulbesuch, Ausbildung, Erwerbstätigkeit und gesellschaftliche Integration später von erheblicher Bedeutung sein.

Ein wichtiges Beispiel ist § 25b AufenthG. Die Vorschrift eröffnet nachhaltig integrierten Geduldeten unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltsperspektive. Regelmäßig wird unter anderem ein mehrjähriger Aufenthalt, Integration und eine zumindest überwiegende Sicherung des Lebensunterhalts durch Erwerbstätigkeit verlangt.

05

Straftaten vermeiden

Strafrechtliche Verurteilungen können die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erheblich erschweren oder ausschließen. Dabei kommt es unter anderem auf Art und Höhe der Verurteilung sowie auf den jeweils angestrebten Aufenthaltstitel an.

Gerade bei einem langjährigen Aufenthalt sollte deshalb frühzeitig geprüft werden, welche aufenthaltsrechtlichen Folgen ein strafrechtliches Verfahren haben kann. Weitere Informationen finden Sie im Bereich Ausländerstrafrecht.

FAZIT

Es gibt nicht den einen Weg aus der Duldung

Welche Möglichkeit besteht, hängt immer von der individuellen Situation ab. In Betracht kommen insbesondere Bleiberechtsregelungen wie § 25a oder § 25b AufenthG, aber auch Aufenthaltstitel aufgrund einer Ausbildung, Beschäftigung oder familiärer Bindungen.

Auch eine Eheschließung, die Geburt eines Kindes oder andere Änderungen der familiären Situation können die aufenthaltsrechtliche Bewertung verändern. Eine Aufenthaltserlaubnis folgt daraus jedoch nicht automatisch.

Personen, die noch eine Aufenthaltserlaubnis nach dem früheren Chancen-Aufenthaltsrecht gemäß § 104c AufenthG besitzen, müssen besonders auf die Anschlussregelung achten: Eine Verlängerung ist nur als Aufenthaltserlaubnis nach § 25a oder § 25b AufenthG vorgesehen.

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