Erfolge / Visum & Familiennachzug

Visum: Botschaft vergibt ausnahmsweise Sondertermin

Mein Mandant wollte im Wege des Ehegattennachzugs nach Deutschland einreisen. Seine Ehefrau war hochschwanger und die Geburt des gemeinsamen Kindes stand unmittelbar bevor. Trotz frühzeitiger Registrierung war kein regulärer Termin bei der Auslandsvertretung verfügbar. Nach anwaltlicher Intervention wurde kurzfristig ein Sondertermin vergeben.

Der Ausgangspunkt

Mein Mandant beabsichtigte, im Rahmen des Ehegattennachzugs zu seiner Ehefrau nach Deutschland einzureisen.

Seine Ehefrau lebte bereits in Deutschland und war hochschwanger. Die Geburt des gemeinsamen Kindes stand in Kürze bevor.

Mein Mandant hatte sich frühzeitig um einen Termin für das Visumverfahren bemüht. Dennoch wurde ihm zunächst kein regulärer Vorsprachetermin bei der zuständigen Auslandsvertretung angeboten.

Das Problem: lange Wartezeit auf einen Termin

Bei vielen Auslandsvertretungen kann bereits die Terminvergabe zu erheblichen Verzögerungen führen. Das eigentliche Visumverfahren beginnt dann faktisch erst Monate nach der ersten Registrierung.

Im vorliegenden Fall hätte eine reguläre Wartezeit dazu geführt, dass mein Mandant mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht rechtzeitig zur Geburt seines Kindes nach Deutschland hätte einreisen können.

Es ging damit nicht lediglich um den Wunsch nach einer schnelleren Bearbeitung. Die Verzögerung hätte ein einmaliges und für die Familie besonders bedeutsames Ereignis betroffen.

Die besondere Dringlichkeit

Eine Schwangerschaft allein führt nicht automatisch dazu, dass eine Auslandsvertretung einen Sondertermin vergeben muss.

Entscheidend war hier jedoch die konkrete zeitliche Situation: Die Geburt stand unmittelbar bevor und bei Einhaltung der regulären Terminwartezeit wäre eine Anwesenheit des Vaters zur Geburt praktisch ausgeschlossen gewesen.

Dringlichkeit muss konkret begründet werden

Ein allgemeiner Hinweis auf lange Wartezeiten reicht regelmäßig nicht aus. Entscheidend ist, warum gerade im konkreten Fall ein Abwarten auf den regulären Termin nicht zumutbar oder mit erheblichen Nachteilen verbunden ist.

Das anwaltliche Vorgehen

Nach Übernahme des Mandats wurde unmittelbar Kontakt mit der zuständigen deutschen Auslandsvertretung aufgenommen.

Die besondere familiäre Situation wurde dargestellt und die Dringlichkeit anhand der bevorstehenden Geburt des gemeinsamen Kindes erläutert.

Gleichzeitig wurde deutlich gemacht, welche konkreten Folgen die reguläre Wartezeit für die Familie gehabt hätte.

Ziel war zunächst eine außergerichtliche Lösung. Ein verwaltungsgerichtliches Verfahren sollte nur dann erforderlich werden, wenn sich auf diesem Weg keine kurzfristige Lösung erreichen ließe.

ERFOLG

Die Botschaft vergab einen Sondertermin

Die Auslandsvertretung reagierte kurzfristig auf die anwaltliche Anfrage und prüfte die besondere Situation meines Mandanten.

Mein Mandant erhielt ausnahmsweise einen Sondertermin für sein Visumverfahren.

Ein gerichtliches Eilverfahren war dadurch nicht erforderlich.

Wann kommt ein Sondertermin bei einer Botschaft in Betracht?

Ein Anspruch auf einen beliebig schnellen Termin besteht nicht allein deshalb, weil reguläre Termine erst in mehreren Monaten verfügbar sind.

Besondere Dringlichkeitsgründe können aber beispielsweise bestehen bei:

  • einer unmittelbar bevorstehenden Geburt,
  • schwerwiegenden gesundheitlichen Situationen,
  • besonderen familiären Notlagen,
  • zeitkritischen medizinischen Behandlungen,
  • oder anderen außergewöhnlichen Umständen, bei denen ein reguläres Abwarten erhebliche Nachteile verursachen würde.

Ob tatsächlich eine beschleunigte Terminvergabe erreicht werden kann, hängt jedoch immer von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Mehr zum allgemeinen Ablauf finden Sie in meinem Beitrag zum Visumverfahren .

Was dieser Fall zeigt

Lange reguläre Wartezeiten müssen in besonderen Fällen nicht zwingend einfach hingenommen werden.

Entscheidend ist jedoch, die besondere Dringlichkeit konkret und nachvollziehbar darzustellen. Eine bloße Beschleunigungsbitte wird regelmäßig nicht ausreichen.

Gleichzeitig zeigt der Fall, dass eine außergerichtliche Lösung häufig der sinnvollste erste Schritt ist. Gerichtlicher Rechtsschutz bleibt möglich, wenn eine zeitkritische Situation andernfalls nicht rechtzeitig gelöst werden kann.

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