NIEDERLASSUNGSERLAUBNIS

Niederlassungserlaubnis abgelehnt – was tun?

Wird eine Niederlassungserlaubnis von der Ausländerbehörde abgelehnt oder deren Ablehnung angekündigt, sollte zunächst genau geprüft werden, in welchem Stadium sich das Verfahren befindet und was die Ausländerbehörde tatsächlich entschieden hat.

Entscheidend ist insbesondere, ob lediglich eine Anhörung vorliegt, nur die Niederlassungserlaubnis abgelehnt wurde oder zugleich auch das weitere Aufenthaltsrecht betroffen ist.

Anhörung oder bereits Ablehnung?

Aus meiner praktischen Erfahrung besteht häufig Unsicherheit darüber, ob eine Niederlassungserlaubnis bereits abgelehnt wurde oder ob die Ausländerbehörde zunächst lediglich eine Ablehnung beabsichtigt und hierzu eine Anhörung versandt hat.

Rechtlich handelt es sich um grundlegend unterschiedliche Situationen. Eine Anhörung ist noch keine Ablehnung der Niederlassungserlaubnis. Das Verwaltungsverfahren ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen.

VERFAHREN NOCH OFFEN

Anhörung

Die Ausländerbehörde beabsichtigt eine negative Entscheidung. Es besteht noch die Möglichkeit, Akteneinsicht zu beantragen, die Rechtslage zu prüfen und zu den Bedenken der Behörde Stellung zu nehmen.

ENTSCHEIDUNG ERGANGEN

Ablehnungsbescheid

Die Behörde hat bereits entschieden. Nun müssen der gesamte Inhalt des Bescheides, die Rechtsbehelfsbelehrung und die weitere aufenthaltsrechtliche Situation geprüft werden.

Eine Anhörung ist noch keine endgültige Entscheidung

Gerade im Anhörungsverfahren besteht noch die Möglichkeit, tatsächliche oder rechtliche Bedenken der Ausländerbehörde auszuräumen und auf die spätere Entscheidung Einfluss zu nehmen.

Was kann bei einer Anhörung getan werden?

Wird eine Anhörung übersandt, sollte zunächst geprüft werden, aus welchen tatsächlichen oder rechtlichen Gründen die Ausländerbehörde die Niederlassungserlaubnis nicht erteilen möchte.

Häufig wird hierfür eine Stellungnahmefrist gesetzt. Reicht diese für eine sachgerechte Prüfung nicht aus, kann zunächst eine Verlängerung der Stellungnahmefrist beantragt werden.

Daneben kann Akteneinsicht beantragt werden. Dies kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn aus dem Anhörungsschreiben nicht vollständig hervorgeht, auf welche Informationen, Vermerke oder sonstigen Erkenntnisse die beabsichtigte Entscheidung gestützt werden soll.

Im Anhörungsverfahren können insbesondere folgende Schritte sinnvoll sein:

  • Verlängerung der Stellungnahmefrist beantragen,
  • Akteneinsicht beantragen,
  • die rechtliche Begründung der beabsichtigten Ablehnung prüfen,
  • fehlende Unterlagen und Nachweise nachreichen,
  • zu den Bedenken der Ausländerbehörde umfassend Stellung nehmen.

Ziel sollte in diesem Stadium sein, eine negative Entscheidung möglichst bereits vor Erlass eines Ablehnungsbescheides zu verhindern.

Warum kann eine Niederlassungserlaubnis abgelehnt werden?

Die Gründe für eine beabsichtigte oder bereits erfolgte Ablehnung können sehr unterschiedlich sein. Zudem hängen die Voraussetzungen davon ab, auf welcher gesetzlichen Grundlage die Niederlassungserlaubnis beantragt wird.

In der Praxis können beispielsweise folgende Punkte eine Rolle spielen:

  • fehlende oder aus Sicht der Behörde nicht ausreichende Sicherung des Lebensunterhalts,
  • Bezug bestimmter Sozialleistungen,
  • fehlende oder nicht ausreichende Deutschkenntnisse,
  • fehlende Rentenversicherungsbeiträge,
  • noch nicht erfüllte Aufenthalts- oder Beschäftigungszeiten,
  • Vorstrafen oder sonstige sicherheitsrechtliche Bedenken,
  • Unklarheiten bei der Anrechnung früherer Aufenthaltszeiten,
  • Zweifel an der Dauerhaftigkeit einer Beschäftigung,
  • fehlende Unterlagen oder sonstige Nachweise.

Die Auffassung der Ausländerbehörde muss dabei nicht zwingend zutreffend sein. Gerade bei der Lebensunterhaltssicherung, der Bewertung einer Beschäftigung, der Anrechnung bestimmter Zeiten oder bestehenden Ausnahmeregelungen können sich rechtliche Bewertungsfragen ergeben.

Niederlassungserlaubnis abgelehnt: Was genau wurde entschieden?

Liegt bereits ein förmlicher Ablehnungsbescheid vor, reicht es nicht aus, lediglich festzustellen, dass die Niederlassungserlaubnis abgelehnt wurde.

Entscheidend ist vielmehr der gesamte Regelungsgehalt des Bescheides. Von grundlegender Bedeutung ist insbesondere, ob die bisherige Aufenthaltserlaubnis fortbesteht beziehungsweise verlängert wird oder ob auch das weitere Aufenthaltsrecht abgelehnt worden ist.

KONSTELLATION 1

Nur die Niederlassungserlaubnis wird abgelehnt

Die bisherige Aufenthaltserlaubnis wird verlängert. Der weitere Aufenthalt in Deutschland bleibt damit grundsätzlich gesichert. Gestritten wird vor allem über den Anspruch auf den unbefristeten Aufenthaltstitel.

KONSTELLATION 2

Auch der weitere Aufenthalt wird abgelehnt

Neben der Niederlassungserlaubnis wird auch die Aufenthaltserlaubnis verweigert. Zusätzlich können eine Ausreiseaufforderung und eine Abschiebungsandrohung enthalten sein. Dann stellen sich weitere verfahrensrechtliche Fragen.

Niederlassungserlaubnis abgelehnt – Aufenthaltserlaubnis wird verlängert

Es kann vorkommen, dass die Ausländerbehörde zwar die Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis als nicht erfüllt ansieht, gleichzeitig aber die bisherige Aufenthaltserlaubnis verlängert.

In diesem Fall besteht das Aufenthaltsrecht weiterhin aufgrund der verlängerten Aufenthaltserlaubnis. Der Streit betrifft dann im Wesentlichen die Frage, ob bereits ein Anspruch auf den begehrten unbefristeten Aufenthaltstitel besteht.

Soll die Ablehnung nicht akzeptiert werden, kann geprüft werden, ob die Erteilung der Niederlassungserlaubnis gerichtlich weiterverfolgt werden soll.

Niederlassungserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis werden abgelehnt

Deutlich dringlicher kann die Situation sein, wenn die Ausländerbehörde nicht nur die Niederlassungserlaubnis ablehnt, sondern zugleich auch die Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis verweigert.

In einem solchen Bescheid kann zusätzlich zur Ausreise aus Deutschland aufgefordert und für den Fall der nicht freiwilligen Ausreise die Abschiebung angedroht werden.

Dann geht es nicht mehr allein um die Frage, ob die Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis erfüllt sind. Vielmehr muss zusätzlich geklärt werden, wie der weitere Aufenthalt in Deutschland während eines gerichtlichen Verfahrens gesichert werden kann.

Verfahrensrechtlich grundlegend unterschiedliche Situationen

Ob lediglich die Niederlassungserlaubnis oder zugleich auch der weitere Aufenthalt abgelehnt wurde, ist für das weitere Vorgehen von grundlegender Bedeutung. Davon kann insbesondere abhängen, ob neben einer Klage zusätzlich gerichtlicher Eilrechtsschutz erforderlich ist.

Gegen die Ablehnung der Niederlassungserlaubnis klagen

Gegen eine ablehnende Entscheidung steht der Verwaltungsrechtsweg offen. Im gerichtlichen Verfahren kann die Entscheidung der Ausländerbehörde rechtlich überprüft und die Erteilung der begehrten Niederlassungserlaubnis weiterverfolgt werden.

Dabei kommt es insbesondere darauf an, mit welcher Begründung die Ausländerbehörde den Antrag abgelehnt hat.

Wird beispielsweise angenommen, der Lebensunterhalt sei nicht ausreichend gesichert, muss diese Einschätzung geprüft werden. Gleiches gilt, wenn die Ablehnung auf Sprachkenntnisse, Vorstrafen, fehlende Beitragszeiten oder andere Voraussetzungen gestützt wird.

Wann ist zusätzlich ein Eilverfahren erforderlich?

Besondere Aufmerksamkeit ist erforderlich, wenn nicht nur die Niederlassungserlaubnis, sondern auch die Erteilung oder Verlängerung des weiteren Aufenthaltstitels abgelehnt wird.

Eine Klage allein führt in dieser Konstellation nicht automatisch dazu, dass sämtliche Folgen des Ablehnungsbescheides bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens ausgesetzt werden.

Deshalb muss geprüft werden, ob zusätzlich zur Klage ein Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht erforderlich ist.

Gerade deshalb sollte der Bescheid einschließlich einer Ausreiseaufforderung, einer Abschiebungsandrohung und der Rechtsbehelfsbelehrung vollständig geprüft werden.

Welche Fristen gelten nach einer Ablehnung?

Nach Erhalt eines Ablehnungsbescheides sollte insbesondere die Rechtsbehelfsbelehrung geprüft werden. Diese befindet sich häufig auf der letzten Seite des Bescheides.

In der Regel beträgt die Klagefrist einen Monat nach Zustellung des Bescheides.

Welche Frist im konkreten Fall gilt, richtet sich jedoch nach dem jeweiligen Bescheid und der dort enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung. Deshalb sollte die Entscheidung nach Zugang möglichst zeitnah geprüft werden.

Wie sind die Erfolgsaussichten einer Klage?

Eine allgemeine Erfolgsquote für Klagen gegen die Ablehnung einer Niederlassungserlaubnis lässt sich nicht seriös angeben.

Die Erfolgsaussichten hängen von der individuellen aufenthaltsrechtlichen Situation und insbesondere von der Begründung des Ablehnungsbescheides ab.

Dabei kann beispielsweise entscheidend sein,

  • ob der Lebensunterhalt tatsächlich nicht gesichert ist,
  • welche Sozialleistungen bezogen werden,
  • ob eine Ausnahme von bestimmten Sprachanforderungen besteht,
  • ob ausreichende Rentenversicherungszeiten vorliegen,
  • wie bestimmte Aufenthaltszeiten anzurechnen sind,
  • welche Bedeutung einer Vorstrafe zukommt,
  • ob die Behörde die berufliche und wirtschaftliche Situation zutreffend bewertet hat.

Häufig lässt sich bereits in einem individuellen Beratungsgespräch anhand des Ablehnungsbescheides und der vorhandenen Unterlagen einschätzen, welche rechtlichen Angriffspunkte bestehen und wie die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Vorgehens zu bewerten sind.

Was kostet ein Klageverfahren?

Für ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht entstehen Gerichtskosten. Nach Einreichung der Klage wird in der Regel zunächst ein Gerichtskostenvorschuss angefordert.

Daneben entstehen Rechtsanwaltskosten. Die anwaltliche Vergütung wird in der Regel auf Grundlage einer individuellen Vergütungsvereinbarung getroffen. Die konkrete Höhe hängt insbesondere vom Umfang und der Schwierigkeit des Verfahrens sowie davon ab, ob neben dem Klageverfahren zusätzlich ein gerichtliches Eilverfahren erforderlich ist.

Über die Kosten des gerichtlichen Verfahrens entscheidet das Gericht grundsätzlich im Rahmen des Verfahrens. Je nach Ausgang kann daher auch eine Erstattung der notwendigen Kosten in Betracht kommen.

Welche Unterlagen werden für eine Prüfung benötigt?

Für eine erste rechtliche Prüfung ist vor allem das Schreiben der Ausländerbehörde entscheidend.

Bei einer Anhörung sollten insbesondere das vollständige Anhörungsschreiben und die bisherige Korrespondenz mit der Ausländerbehörde vorliegen. Nach einer bereits erfolgten Ablehnung sollte der vollständige Ablehnungsbescheid einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung geprüft werden.

Daneben können insbesondere folgende Unterlagen relevant sein:

  • bisherige Aufenthaltstitel,
  • der Antrag auf Erteilung der Niederlassungserlaubnis,
  • Korrespondenz mit der Ausländerbehörde,
  • Arbeitsvertrag und Gehaltsabrechnungen,
  • Rentenversicherungsverlauf,
  • Sprachnachweise,
  • Unterlagen über bezogene Leistungen,
  • strafrechtliche Entscheidungen,
  • sämtliche Nachweise, auf die sich der konkrete Ablehnungsgrund bezieht.

Fazit: Erst den Verfahrensstand und den Bescheid genau prüfen

Bei einer drohenden oder bereits erfolgten Ablehnung der Niederlassungserlaubnis sollte zunächst geklärt werden, in welchem Stadium sich das Verfahren befindet.

Bei einer Anhörung ist noch keine abschließende Entscheidung gefallen. Es kann eine Fristverlängerung beantragt, Akteneinsicht genommen, die Rechtslage geprüft und ausführlich zu der beabsichtigten Entscheidung Stellung genommen werden.

Nach einem Ablehnungsbescheid muss dagegen zunächst genau geprüft werden, was die Ausländerbehörde entschieden hat. Wurde nur die Niederlassungserlaubnis abgelehnt und gleichzeitig die Aufenthaltserlaubnis verlängert, betrifft der Streit in erster Linie die begehrte Verfestigung des Aufenthalts.

Werden dagegen sowohl die Niederlassungserlaubnis als auch der weitere Aufenthaltstitel abgelehnt und zugleich die Ausreise verlangt sowie die Abschiebung angedroht, stellen sich zusätzliche verfahrensrechtliche Fragen. Dann muss insbesondere geprüft werden, ob neben einer Klage auch ein gerichtliches Eilverfahren erforderlich ist.

Die Erfolgsaussichten hängen letztlich von der individuellen aufenthaltsrechtlichen Situation und der konkreten Begründung der Ausländerbehörde ab. Diese lässt sich regelmäßig anhand des Bescheides und der vorhandenen Unterlagen in einem individuellen Beratungsgespräch näher einschätzen.

RECHTLICHE BERATUNG

Niederlassungserlaubnis soll abgelehnt werden oder wurde bereits abgelehnt?

Im Rahmen einer Beratung kann geprüft werden, welche Einwände gegen eine beabsichtigte Ablehnung bestehen oder ob gegen einen bereits ergangenen Ablehnungsbescheid ein gerichtliches Vorgehen sinnvoll erscheint.

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