{"id":902,"date":"2020-04-17T12:52:12","date_gmt":"2020-04-17T10:52:12","guid":{"rendered":"https:\/\/www.anwalt-diedrich.de\/?page_id=902"},"modified":"2025-03-11T09:49:13","modified_gmt":"2025-03-11T08:49:13","slug":"%c2%a7-25b-aufenthg","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.anwalt-diedrich.de\/?page_id=902","title":{"rendered":"\u00a7 25b AufenthG (nachhaltige Integration)"},"content":{"rendered":"<h1><strong>\u00a7 25b AufenthG: Aufenthaltserlaubnis bei nachhaltiger Integration<\/strong><\/h1>\n<p><img decoding=\"async\" class=\"aligncenter size-full wp-image-903\" src=\"https:\/\/www.anwalt-diedrich.de\/wp-content\/uploads\/2020\/04\/Wegweiser.jpg\" alt=\"\" width=\"1920\" height=\"477\" srcset=\"https:\/\/www.anwalt-diedrich.de\/wp-content\/uploads\/2020\/04\/Wegweiser-200x50.jpg 200w, https:\/\/www.anwalt-diedrich.de\/wp-content\/uploads\/2020\/04\/Wegweiser-300x75.jpg 300w, https:\/\/www.anwalt-diedrich.de\/wp-content\/uploads\/2020\/04\/Wegweiser-400x99.jpg 400w, https:\/\/www.anwalt-diedrich.de\/wp-content\/uploads\/2020\/04\/Wegweiser-600x149.jpg 600w, https:\/\/www.anwalt-diedrich.de\/wp-content\/uploads\/2020\/04\/Wegweiser-768x191.jpg 768w, https:\/\/www.anwalt-diedrich.de\/wp-content\/uploads\/2020\/04\/Wegweiser-800x199.jpg 800w, https:\/\/www.anwalt-diedrich.de\/wp-content\/uploads\/2020\/04\/Wegweiser-1024x254.jpg 1024w, https:\/\/www.anwalt-diedrich.de\/wp-content\/uploads\/2020\/04\/Wegweiser-1200x298.jpg 1200w, https:\/\/www.anwalt-diedrich.de\/wp-content\/uploads\/2020\/04\/Wegweiser.jpg 1920w\" sizes=\"(max-width: 1920px) 100vw, 1920px\" \/><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/aufenthg_2004\/__25b.html\">\u00a7 25b AufenthG<\/a> bietet f\u00fcr Ausl\u00e4nder, die seit mehreren Jahren immer wieder nur eine Duldung erhalten, eine <strong>Chance<\/strong>, endlich eine <strong>Aufenthaltserlaubnis<\/strong> zu erhalten. Es gibt zahlreiche Ausl\u00e4nder, die seit Jahren in der Bundesrepublik leben und aus verschiedensten Gr\u00fcnden keinen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis haben. Der Sinn und Zweck der Vorschrift ist, dass die <strong>Integrationsleistung <\/strong>von geduldeten Ausl\u00e4ndern zu honorieren.<\/p>\n<p>Am 31.12.2022 ist das sog. Chancen-Aufenthaltsrecht (\u00a7 104c AufenthG) in Kraft getreten. Im Zuge der Gesetzes\u00e4nderung wurden zudem auch die bisherigen Regelungen des <a href=\"https:\/\/www.anwalt-diedrich.de\/home\/anwalt-auslaenderrecht\/aufenthaltserlaubnis\/%c2%a7-25a-aufenthg\/\">\u00a7 25a AufenthG<\/a> und des \u00a7 25b AufenthG ver\u00e4ndert. Die Voraufenthaltszeiten wurden auf sechs bzw. vier Jahre reduziert (s.u.). Zudem werden bei einem Aufenthatszweckwechsel von \u00a7 104c AufenthG zu \u00a7 25b AufenthG auch die Zeiten des Besitzes einer sog. Duldung-light ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n<h2><\/h2>\n<h2><strong>Welche Voraussetzungen m\u00fcssen f\u00fcr \u00a7 25b AufenthG erf\u00fcllt sein?<\/strong><\/h2>\n<p>Der Anspruchssteller muss sich seit mindestens sechs Jahren in rechtm\u00e4\u00dfig in Deutschland aufhalten, sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, Grundkenntnisse \u00fcber die hiesigen Lebensverh\u00e4ltnisse haben, seinen Lebensunterhalt \u00fcberwiegend selbst sichern und \u00fcber ausreichende Sprachkenntnisse verf\u00fcgen. Dazu im Einzelnen:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>Aufenthaltsdauer<\/strong><\/h3>\n<p>Grunds\u00e4tzlich\u00a0 muss der Antragsteller seit <strong>sechs Jahren<\/strong> geduldet, gestattet oder mit Aufenthaltserlaubnis in Deutschland leben. Die erforderliche Mindestaufenthaltsdauer verk\u00fcrzt sich, wenn ein minderj\u00e4hriges Kind im Haushalt lebt auf <strong>vier Jahre<\/strong>.<\/p>\n<p>Weiter ist zu beachten, dass der Aufenthalt <strong>ununterbroche<\/strong>n sein muss. Lediglich kurze Auslandsreisen lassen die zu ber\u00fccksichtigende Aufenthaltsdauer nicht unterbrechen. Hierbei ist zu ber\u00fccksichtigen, dass dies in der Regel nur f\u00fcr Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis relevant ist, dass eine Duldung mit der Ausreise regelm\u00e4\u00dfig gem. <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/aufenthg_2004\/__60a.html\">\u00a7 60a Abs. 5 S. 1 AufenthG<\/a> erlischt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung<\/strong><\/h3>\n<p>Der Antragsteller muss sich zur <strong>freiheitlichen demokratischen Grundordnung<\/strong> in Deutschland bekennen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>Grundkenntnisse \u00fcber die Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverh\u00e4ltnisse im Bundesgebiet<\/strong><\/h3>\n<p>Um den geforderten Nachweis zu erbringen, bietet sich u.a. der Nachweis der Teilnahme an einem <strong>Integrationskurs<\/strong> anbieten. Allerdings muss ber\u00fccksichtigt werden, dass f\u00fcr geduldete Ausl\u00e4nder kein Anspruch auf Teilnahme an einem solchen Kurs besteht. Erst mit Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/aufenthg_2004\/__25b.html\">\u00a7 25b AufenthG<\/a> w\u00fcrde ein solcher Anspruch bestehen.<\/p>\n<p>Ferner kann der geforderte Nachweis z.B. auch durch die Vorlage von deutschen <strong>Schulzeugnissen<\/strong> oder andere <strong>Abschl\u00fcsse <\/strong>erbracht werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>Lebensunterhaltssicherung<\/strong><\/h3>\n<p>Auch f\u00fcr die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/aufenthg_2004\/__25b.html\">\u00a7 25b AufenthG<\/a> ist es erforderlich, dass der <strong>Lebensunterhalt eigenst\u00e4ndig gesichert <\/strong>wird. Der Gesetzgeber sieht die Lebensunterhaltssicherung als ma\u00dfgeblichen Aspekt f\u00fcr eine gelungene Integration an. Allerdings reicht es aus, wenn der Lebensunterhalt <strong>\u00fcberwiegend selbst gesichert<\/strong> wird. Folglich m\u00fcssen mindestens 50 % des monatlichen Einkommens durch Erwerbst\u00e4tigkeit verdient werden. Dadurch soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass es f\u00fcr Geduldete aufgrund ihrer unsicheren aufenthaltsrechtlichen Situation deutlich schwieriger ist, einen Arbeitsplatz zu finden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4><strong>Ausnahmen von der Lebensunterhaltssicherung<\/strong><\/h4>\n<ul>\n<li><strong>Positive Prognose<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Aufgrund der bisherigen Ausbildung besteht eine <strong>positive Prognose<\/strong>, dass zeitnah ein Arbeitsplatz gefunden wird und der Lebensunterhalt dadurch gesichert werden wird.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Studium \/ Ausbildung<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Eine weitere Ausnahme gilt f\u00fcr <strong>Studenten<\/strong> und <strong>Auszubildende<\/strong>.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Besondere Umst\u00e4nde<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Weiter ausgenommen von dem Erfordernis der Lebensunterhaltssicherung sind Familien mit minderj\u00e4hrigen Kindern, die <strong>vor\u00fcbergehend<\/strong> auf staatliche Unterst\u00fctzung angewiesen sind, Alleinerziehende, denen die Aufnahme einer T\u00e4tigkeit nicht <strong>zuzumuten<\/strong> ist oder Personen, die Familienangeh\u00f6rige <strong>pflegen.<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>Deutschkenntnisse<\/strong><\/h3>\n<p>Voraussetzung f\u00fcr die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/aufenthg_2004\/__25b.html\">\u00a7 25b AufenthG<\/a> ist weiter, dass <strong>hinreichende Sprachkenntnisse<\/strong> vorliegen. In der Regel ist der Sprachnachweis \u00fcber ein sog. Sprachstandszeugnis der Stufe<strong> A2<\/strong> zu f\u00fchren.<\/p>\n<p>In bestimmten F\u00e4llen ist ein Sprachnachweis nicht erforderlich. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich schon aus den Umst\u00e4nden ergibt, dass ausreichend Sprachkenntnisse vorhanden sind.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2><strong>Keine Versagungsgr\u00fcnde<\/strong><\/h2>\n<p>Neben den o.g. Voraussetzungen ist es weiter erforderlich, dass <strong>keine Versagungsgr\u00fcnde<\/strong> im Sinne des <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/aufenthg_2004\/__25b.html\">\u00a7 25b Abs. 2 AufenthG<\/a> Vorliegen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>Ausreisehindernis selbst herbeigef\u00fchrt<\/strong><\/h3>\n<p>Die Aufenthaltserlaubnis ist zu versagen, wenn der Ausl\u00e4nder das Ausreisehindernis durch <strong>falsche Angaben<\/strong>, <strong>T\u00e4uschung \u00fcber seine Identit\u00e4t<\/strong> oder durch <strong>Verletzung der Mitwirkungspflichten<\/strong> selbst herbeigef\u00fchrt hat.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>Ausweisungsinteresse<\/strong><\/h3>\n<p>Des Weiteren darf <strong>kein Ausweisungsinteresse<\/strong> bestehen. Ein solches besteht insbesondere dann, wenn Bez\u00fcge zu <strong>verfassungsfeindlichen Organisationen <\/strong>bestehen oder aufgrund von <strong>Vorstrafen<\/strong>.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2><strong>Besonderheit: Erkrankungen<\/strong><\/h2>\n<p>Vom Erfordernis der eigenst\u00e4ndigen Sicherung des Lebensunterhalts oder des Spracherfordernisses ist gem. <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/aufenthg_2004\/__25b.html\">\u00a7 25b Abs. 3 AufenthG<\/a> abzusehen, wenn der Antragsteller aufgrund von <strong>Erkrankungen<\/strong> nicht in der Lage ist, die Anforderungen zu erf\u00fcllen. Diese Ausnahme bezieht sich auch auf Antragsteller, die aus <strong>Altersgr\u00fcnden<\/strong> die Voraussetzungen nicht mehr erf\u00fcllen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2><strong>Aufenthaltserlaubnis f\u00fcr Familienangeh\u00f6rige<\/strong><\/h2>\n<p>Gem. <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/aufenthg_2004\/__25b.html\">\u00a7 25b Abs. 4 AufenthG<\/a> kann auch den <strong>Ehegatten<\/strong> und <strong>Kindern <\/strong>eine Aufenthaltserlaubnis unter den gleichen Voraussetzungen erteilt werden. Es ist ausreichend, wenn der Beg\u00fcnstigte die erforderliche Aufenthaltszeit erreicht hat. Erforderlich ist, dass die Familienangeh\u00f6rigen zusammen in einer <strong>famili\u00e4ren Lebensgemeinschaft<\/strong> leben.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a7 25b AufenthG: Aufenthaltserlaubnis bei nachhaltiger Integration \u00a7 25b AufenthG bietet f\u00fcr Ausl\u00e4nder, die seit mehreren Jahren immer wieder nur eine Duldung erhalten, eine Chance, endlich eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. 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