{"id":878,"date":"2020-04-13T17:45:21","date_gmt":"2020-04-13T15:45:21","guid":{"rendered":"https:\/\/www.anwalt-diedrich.de\/?page_id=878"},"modified":"2025-02-19T07:32:34","modified_gmt":"2025-02-19T06:32:34","slug":"heiratsvisum","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.anwalt-diedrich.de\/?page_id=878","title":{"rendered":"Heiratsvisum"},"content":{"rendered":"<h1><strong>Heiratsvisum<\/strong><\/h1>\n<p><img decoding=\"async\" class=\"aligncenter size-full wp-image-879\" src=\"https:\/\/www.anwalt-diedrich.de\/wp-content\/uploads\/2020\/04\/verlobung.jpg\" alt=\"\" width=\"1920\" height=\"477\" srcset=\"https:\/\/www.anwalt-diedrich.de\/wp-content\/uploads\/2020\/04\/verlobung-200x50.jpg 200w, https:\/\/www.anwalt-diedrich.de\/wp-content\/uploads\/2020\/04\/verlobung-300x75.jpg 300w, https:\/\/www.anwalt-diedrich.de\/wp-content\/uploads\/2020\/04\/verlobung-400x99.jpg 400w, https:\/\/www.anwalt-diedrich.de\/wp-content\/uploads\/2020\/04\/verlobung-600x149.jpg 600w, https:\/\/www.anwalt-diedrich.de\/wp-content\/uploads\/2020\/04\/verlobung-768x191.jpg 768w, https:\/\/www.anwalt-diedrich.de\/wp-content\/uploads\/2020\/04\/verlobung-800x199.jpg 800w, https:\/\/www.anwalt-diedrich.de\/wp-content\/uploads\/2020\/04\/verlobung-1024x254.jpg 1024w, https:\/\/www.anwalt-diedrich.de\/wp-content\/uploads\/2020\/04\/verlobung-1200x298.jpg 1200w, https:\/\/www.anwalt-diedrich.de\/wp-content\/uploads\/2020\/04\/verlobung.jpg 1920w\" sizes=\"(max-width: 1920px) 100vw, 1920px\" \/><\/p>\n<p>Bei einem <strong>Heiratsvisum<\/strong> handelt es sich um ein sog. <em>Visum zum Zwecke der Eheschlie\u00dfung<\/em>. Es handelt sich hierbei um ein nationales Visum im Sinne des <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/aufenthg_2004\/__6.html\">\u00a7 6 Abs. 3 AufenthG<\/a>.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2><strong>Welche Unterlagen sind zur Heirat erforderlich?<\/strong><\/h2>\n<p>Welche Dokumente erforderlich sind, erfahren Sie am zust\u00e4ndigen <strong>Standesamt<\/strong>. Es werden in der Regel zahlreiche Dokumente ben\u00f6tigt. Teilweise verlangen die Standes\u00e4mter auch unterschiedliche Unterlagen. Folglich empfiehlt es sich immer, zuerst Kontakt zum Standesamt aufzunehmen. Hier erhalten Sie eine Auflistung mit allen erforderlichen Unterlagen.<\/p>\n<p>Sobald dem Standesamt die geforderten Unterlagen vollst\u00e4ndig vorliegen, kann ein konkreter <strong>Eheschlie\u00dfungstermin<\/strong> vergeben werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2><strong>Welche Unterlagen sind f\u00fcr das Heiratsvisum erforderlich?<\/strong><\/h2>\n<p>Sie m\u00fcssen bei der zust\u00e4ndigen Auslandsvertretung ein <strong>Visum zum Zwecke der Eheschlie\u00dfung<\/strong> beantragen. Der Antrag ist immer pers\u00f6nlich zu stellen. Die zust\u00e4ndigen Mitarbeiter werden Ihnen auch hier eine Dokumentenliste mitgeben. In der Regel sind folgende Unterlagen einzureichen:<\/p>\n<ul>\n<li>Anmeldung zur Eheschlie\u00dfung;<\/li>\n<li>Ausgef\u00fclltes Antragsformular;<\/li>\n<li>A1-Sprachnachweis;<\/li>\n<li>Biometrische Passbilder;<\/li>\n<li>Reisepass;<\/li>\n<li>Kopie des Passes des\/der Verlobten in Deutschland;<\/li>\n<li>Kopie des Mietvertrags der Wohnung in Deutschland;<\/li>\n<li>Verpflichtungserkl\u00e4rung.<\/li>\n<\/ul>\n<p>In bestimmten F\u00e4llen k\u00f6nnen weitere Nachweise erforderlich sein.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2><strong>Heiratsvisum ohne A1<\/strong><\/h2>\n<p>Grunds\u00e4tzlich muss der Verlobte nachweisen, dass er die Grundz\u00fcge der deutschen Sprache beherrscht. Der Nachweis muss in der Regel \u00fcber ein <strong>A1-Zertifikat<\/strong> des Goethe-Instituts nachgewiesen werden. Allerdings gibt es einige Ausnahmen. In bestimmten F\u00e4llen kann vom Erfordernis der Sprachkenntnisse abgesehen werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2><strong>Einreise mit Schengen-Visum zur Heirat<\/strong><\/h2>\n<p>Das <strong>Schengen-Visum<\/strong> berechtigt nur zu Kurzaufenthalten. Es ist mithin nicht sinnvoll, die Heiratsabsicht zu verheimlichen und lediglich ein Schengen-Visum zu beantragen, um dann in Deutschland zu heiraten. Die Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rden werden in der Regel darauf bestehen, dass das Visumverfahren <strong>nachgeholt<\/strong> wird, da urspr\u00fcnglich falsche Angaben gemacht worden sind bzw. ein falsches Visum beantragt worden ist.<\/p>\n<p>Gegebenenfalls kann das Verfahren beschleunigt werden, wenn die Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde eine sog. <strong>Vorabzustimmung<\/strong> erteilt. Nichtsdestotrotz m\u00fcsste eine Aus- und Wiedereinreise erfolgen. Dies gilt auch insbesondere dann, wenn der\/die Verlobte mit einem Schengen-Visum einreist und dann in D\u00e4nemark geheiratet wird.<\/p>\n<p>In Ausnahmef\u00e4llen kann die Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde auf die Nachholung des Visumverfahrens verzichten. Die Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rden machen von dieser M\u00f6glichkeit nur \u00e4u\u00dferst selten Gebrauch.<\/p>\n<p>Das Visumverfahren m\u00fcsste zudem nicht nachgeholt werden, wenn die Heiratsabsicht erst <strong>spontan<\/strong> w\u00e4hrend des Kurzaufenthalts entstanden ist. Hier gilt eine Ausnahme. Allerdings muss dieser spontane Entschluss auch gegen\u00fcber der Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde <strong>glaubhaft<\/strong> gemacht werden. Die Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde wird Einsicht in die Eheschlie\u00dfungsdokumente verlangen. Anhand dieser Dokument, z.B. Ledigkeitsbescheinigung oder Ehef\u00e4higkeitszeugnis, l\u00e4sst sich leicht nachvollziehen, ob die Eheabsicht schon vor der Einreise bestand oder nicht. Sind diese Dokumente n\u00e4mlich bereits vor Antragstellung ausgestellt worden, scheitert eine Glaubhaftmachung.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2><strong>Heiratsvisum: Bearbeitungsdauer?<\/strong><\/h2>\n<p>Die <strong>Bearbeitungszeit<\/strong> l\u00e4ngst sich vorab nicht pauschal voraussagen und h\u00e4ngt vor allem auch von der jeweiligen Auslandsvertretung und der zust\u00e4ndigen <strong>Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde<\/strong> ab. Im Verfahren zur Erteilung eines Visums zum Zwecke der Eheschlie\u00dfung ist n\u00e4mlich die Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde am beabsichtigten Wohnort involviert. Die Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde muss eine entsprechende <strong>Zustimmung<\/strong> erteilen. Die Tatsache, dass zwei Beh\u00f6rden am Verfahren beteiligt sind, wirkt sich entsprechend auf die Bearbeitungszeit aus.<\/p>\n<p>Einige Botschaften ver\u00f6ffentlichen Prognosen zur vermutlichen Bearbeitungsdauer:<\/p>\n<ul>\n<li style=\"text-align: left;\">Deutsche Vertretungen in Brasilien: <strong>bis zu sechs Wochen <\/strong><\/li>\n<li>Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Bischkek: <strong>4 \u2013 6 Wochen <\/strong><\/li>\n<li>Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Beirut: <strong>2 \u2013 4 Monate<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Zeiten sind nur Anhaltspunkte und k\u00f6nnen selbstverst\u00e4ndlich variieren.<\/p>\n<p>In der Praxis werden die prognostizieren Bearbeitungszeiten zum Teil erheblich \u00fcberschritten. Sollten der Beh\u00f6rde alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und binnen drei Monaten keine Entscheidung ergangen sein, besteht die M\u00f6glichkeit, eine sog. <a href=\"https:\/\/www.anwalt-diedrich.de\/home\/anwalt-auslaenderrecht\/untaetigkeitsklage\/\">Unt\u00e4tigkeitsklage<\/a> zu erheben.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2><strong>Die Bearbeitungszeit beschleunigen: Unt\u00e4tigkeitsklage<\/strong><\/h2>\n<p>Die Bearbeitungszeiten sind oft sehr lang und f\u00fcr die Antragsteller eine schwer auszuhaltende Situation. Zum einen ist die Sehnsucht zum Verlobten bzw. zur Verlobten gro\u00df. Zum anderen droht der Termin zur Eheschlie\u00dfung abzulaufen. Nach Ablauf von <strong>drei Monaten<\/strong> besteht die M\u00f6glichkeit, eine <strong>Unt\u00e4tigkeitsklage<\/strong> am Verwaltungsgericht Berlin zu erheben. Wenn die Beh\u00f6rde <strong>ohne sachlichen Grund<\/strong> nicht rechtzeitig entschieden hat, muss Sie die gesamten Verfahrenskosten tragen. Die Klage ist dann f\u00fcr Sie im Ergebnis <strong>kostenlos<\/strong>.<\/p>\n<p>Die Beh\u00f6rden sind grunds\u00e4tzlich verpflichtet, \u00fcber den Antrag nach sp\u00e4testens drei Monaten zu entscheiden. Die Botschaften verweisen oftmals auf die <strong>fehlende Zustimmung der Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rden<\/strong>. Die interne Beh\u00f6rdenorganisation ist aber kein sachlicher Grund, der daf\u00fcr sorgt, dass die Entscheidung l\u00e4nger als drei Monaten beanspruchen darf.<\/p>\n<p>Eine Klage verhilft einem oftmals erst nach mehreren Monaten zum Erfolg. Allerdings ist es in diesen F\u00e4llen h\u00e4ufig so, dass die Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde nach Einreichung der Unt\u00e4tigkeitsklage die Zustimmung erteilt, das Visum daraufhin erteilt wird und die Angelegenheit von allen Beteiligten f\u00fcr erledigt erkl\u00e4rt wird. Das Gericht entscheidet dann nur noch \u00fcber die Kosten.<\/p>\n<p><em>\u00a0<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Heiratsvisum Bei einem Heiratsvisum handelt es sich um ein sog. Visum zum Zwecke der Eheschlie\u00dfung. Es handelt sich hierbei um ein nationales Visum im Sinne des \u00a7 6 Abs. 3 AufenthG. &nbsp; Welche Unterlagen sind zur Heirat erforderlich? Welche Dokumente erforderlich sind, erfahren Sie am zust\u00e4ndigen Standesamt. 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