{"id":182,"date":"2019-09-18T11:50:18","date_gmt":"2019-09-18T09:50:18","guid":{"rendered":"http:\/\/www.anwalt-diedrich.de\/?page_id=182"},"modified":"2025-03-11T09:55:08","modified_gmt":"2025-03-11T08:55:08","slug":"familienzusammenfuehrung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.anwalt-diedrich.de\/?page_id=182","title":{"rendered":"Familienzusammenf\u00fchrung"},"content":{"rendered":"<h1><strong>Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenf\u00fchrung<\/strong><\/h1>\n<p><img decoding=\"async\" class=\"aligncenter wp-image-661 size-full\" src=\"https:\/\/www.anwalt-diedrich.de\/wp-content\/uploads\/2020\/01\/Rechtsanwalt-Familienzusammenf\u00fchrung.jpg\" alt=\"Rechtsanwalt Familienzusammenf\u00fchrung: Vater und Sohn Hand in Hand\" width=\"1920\" height=\"477\" srcset=\"https:\/\/www.anwalt-diedrich.de\/wp-content\/uploads\/2020\/01\/Rechtsanwalt-Familienzusammenf\u00fchrung-200x50.jpg 200w, https:\/\/www.anwalt-diedrich.de\/wp-content\/uploads\/2020\/01\/Rechtsanwalt-Familienzusammenf\u00fchrung-300x75.jpg 300w, https:\/\/www.anwalt-diedrich.de\/wp-content\/uploads\/2020\/01\/Rechtsanwalt-Familienzusammenf\u00fchrung-400x99.jpg 400w, https:\/\/www.anwalt-diedrich.de\/wp-content\/uploads\/2020\/01\/Rechtsanwalt-Familienzusammenf\u00fchrung-600x149.jpg 600w, https:\/\/www.anwalt-diedrich.de\/wp-content\/uploads\/2020\/01\/Rechtsanwalt-Familienzusammenf\u00fchrung-768x191.jpg 768w, https:\/\/www.anwalt-diedrich.de\/wp-content\/uploads\/2020\/01\/Rechtsanwalt-Familienzusammenf\u00fchrung-800x199.jpg 800w, https:\/\/www.anwalt-diedrich.de\/wp-content\/uploads\/2020\/01\/Rechtsanwalt-Familienzusammenf\u00fchrung-1024x254.jpg 1024w, https:\/\/www.anwalt-diedrich.de\/wp-content\/uploads\/2020\/01\/Rechtsanwalt-Familienzusammenf\u00fchrung-1200x298.jpg 1200w, https:\/\/www.anwalt-diedrich.de\/wp-content\/uploads\/2020\/01\/Rechtsanwalt-Familienzusammenf\u00fchrung.jpg 1920w\" sizes=\"(max-width: 1920px) 100vw, 1920px\" \/><\/p>\n<p>Die <strong>Familienzusammenf\u00fchrung<\/strong> bzw. der <strong>Familiennachzug<\/strong> stellt einen Kernbereich meiner T\u00e4tigkeit als Rechtsanwalt im\u00a0 Ausl\u00e4nderrecht dar. Viele Migranten sehnen sich nach ihrer Familie und haben den nachvollziehbaren Wunsch, gemeinsam in Deutschland zu leben.<\/p>\n<p>Das Gesetz sieht <strong>verschiedene M\u00f6glichkeiten einer Zusammenf\u00fchrung der Familie<\/strong> vor. Ob ein entsprechender Aufenthaltstitel erteilt werden kann, h\u00e4ngt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Es h\u00e4ngt insbesondere davon ab, zu welchem Familienmitglied der Nachzug erfolgen soll und welche Staatsangeh\u00f6rigkeit das in Deutschland lebende Familienmitglied innehat.<\/p>\n<p>Im Folgenden werde ich Ihnen einen groben \u00dcberblick \u00fcber die M\u00f6glichkeiten der Familienzusammenf\u00fchrung geben:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2><strong>Voraussetzungen Familienzusammenf\u00fchrung<\/strong><\/h2>\n<p>Die jeweiligen Voraussetzungen f\u00fcr die Familienzusammenf\u00fchrung sind abh\u00e4ngig davon, zu wem der Nachzug erfolgen soll, welche Nationalit\u00e4t der Stammberechtigte hat und welche Form des Verwandtschaftsverh\u00e4ltnis vorliegt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>Familienzusammenf\u00fchrung: Ehegatten (Familiennachzug zum Ehegatten)<\/strong><\/h3>\n<p>F\u00fcr <strong>Ehegatten<\/strong> besteht grunds\u00e4tzlich die M\u00f6glichkeit, die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der F\u00fchrung einer ehelichen Lebensgemeinschaft zu erhalten. Es muss hierbei unterschieden werden, ob der Nachzug zu einem <strong>Deutschen<\/strong> oder einem <strong>Ausl\u00e4nder<\/strong> erfolgen soll.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4><strong>Ehegattennachzug zu einem Deutschen<\/strong><\/h4>\n<p>F\u00fcr den <strong>Ehegattennachzug zu einem Deutschen<\/strong> sind weniger Voraussetzungen zu erf\u00fcllen als zu einem Ausl\u00e4nder. Neben einer wirksamen <strong>Eheschlie\u00dfung<\/strong> m\u00fcssen vom nachziehenden Partner<strong> einfache deutsche Sprachkenntnisse<\/strong> nachgewiesen werden. In bestimmten F\u00e4llen kann vom Erfordernis der Sprachkenntnisse sogar abgesehen werden.<\/p>\n<p>Im Rahmen des Ehegattennachzugs zu Deutschen wird seitens der Beh\u00f6rde vorschnell der Vorwurf einer sog. <a href=\"https:\/\/www.anwalt-diedrich.de\/home\/anwalt-auslaenderrecht\/familienzusammenfuehrung\/scheinehe\/\">Scheinehe<\/a> erhoben. Um auf diesen Vorwurf vorbereitet zu sein und ihn schnell entkr\u00e4ften zu k\u00f6nnen, empfiehlt es sich, besondere Ereignisse der Beziehung, zum Beispiel der Besuch gemeinsamer Familienfeiern, zu dokumentieren.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4><strong>Ehegattennachzug zu einem Ausl\u00e4nder<\/strong><\/h4>\n<p>Der Nachzug zu einem <strong>ausl\u00e4ndischen Ehegatten<\/strong> in Deutschland bedarf weitergehender Voraussetzungen. Der bereits in Deutschland lebende Ehegatte muss sich insbesondere <strong>berechtigt in Deutschland aufhalten<\/strong> und einen der folgenden Aufenthaltstitel haben:<\/p>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/www.anwalt-diedrich.de\/home\/anwalt-auslaenderrecht\/niederlassungserlaubnis\/\">Niederlassungserlaubnis<\/a> oder <a href=\"https:\/\/www.anwalt-diedrich.de\/home\/anwalt-auslaenderrecht\/niederlassungserlaubnis\/\">Erlaubnis zum Daueraufenthalt \u2013 EU<\/a>,<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.anwalt-diedrich.de\/home\/anwalt-auslaenderrecht\/eu-buerger\/\">Blaue Karte EU<\/a>,<\/li>\n<li>ICT-Karte oder<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.anwalt-diedrich.de\/home\/anwalt-auslaenderrecht\/aufenthaltserlaubnis\/\">Aufenthaltserlaubnis<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>Neben einem rechtm\u00e4\u00dfigen Aufenthalt im o.g. Sinne m\u00fcssen zudem folgende Voraussetzungen erf\u00fcllt sein:<\/p>\n<ul>\n<li>Einfache deutsche Sprachkenntnisse;<\/li>\n<li>Lebensunterhalt muss in der Regel gesichert sein.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>Familienzusammenf\u00fchrung: Kinder (Familiennachzug des Kindes zu den Eltern)<\/strong><\/h3>\n<p>Ob ein Kind einen Aufenthaltstitel zur Familienzusammenf\u00fchrung erh\u00e4lt, h\u00e4ngt insbesondere davon ab, ob es sich um ein <strong>minderj\u00e4hriges Kind<\/strong> handelt und ob der Zuzug zu <strong>Deutschen<\/strong> oder <strong>Ausl\u00e4ndern<\/strong> erfolgen soll.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4><strong>Kindernachzug zu Deutschen<\/strong><\/h4>\n<p>Im Ausland lebende Kinder k\u00f6nnen in der Regel problemlos zu Deutschen nachziehen. Der Kindernachzug zu Deutschen ist ohne Voraussetzungen m\u00f6glich, sofern das Kind <strong>minderj\u00e4hrig<\/strong> ist.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4><strong>Kindernachzug zu Ausl\u00e4ndern<\/strong><\/h4>\n<p>Der Nachzug zu einem in Deutschland lebenden Ausl\u00e4nder ist an weitere Voraussetzungen gekn\u00fcpft. Damit ein Kind zu einem Ausl\u00e4nder nachziehen kann, ist es in der Regel erforderlich, dass der <strong>Lebensunterhalt gesichert<\/strong> ist.<\/p>\n<p>Zus\u00e4tzlich muss das Kind deutsche <strong>Sprachkenntnisse (C1)<\/strong> nachweisen, wenn es bereits \u00fcber 16 Jahre alt ist.<\/p>\n<p>Sobald das Kind \u00fcber 18 Jahre alt ist, gilt es als nicht mehr auf die <strong>Personensorge<\/strong> seiner Eltern angewiesen, sodass es ihm Rahmen des Familiennachzugs als \u201esonstiger Familienangeh\u00f6riger\u201c behandelt wird.<\/p>\n<p>Die Eltern m\u00fcssen einen der in<a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/aufenthg_2004\/__32.html\"><strong> \u00a7 32 Abs. 1 AufenthG<\/strong> <\/a>genannten Aufenthaltstitel haben.<\/p>\n<p>In <strong>\u201eH\u00e4rtef\u00e4llen\u201c<\/strong> sind Ausnahmen m\u00f6glich, sodass in bestimmten F\u00e4llen von einzelnen Voraussetzungen abgesehen werden kann.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>Familienzusammenf\u00fchrung: Eltern (Elternnachzug zu minderj\u00e4hrigen Kindern)<\/strong><\/h3>\n<p>Es besteht auch die M\u00f6glichkeit, dass <strong>Eltern<\/strong> eine Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenf\u00fchrung erhalten.\u00a0 Der Elternnachzug zu Kindern betrifft vor allem <strong>unbegleitete minderj\u00e4hrige Fl\u00fcchtlinge<\/strong>.<\/p>\n<p>Die Voraussetzungen f\u00fcr den Elternnachzug zu einem Kind sind in <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/aufenthg_2004\/__36.html\">\u00a7 36 Abs. 1 AufenthG<\/a> geregelt.<\/p>\n<p>Eltern k\u00f6nnen im Rahmen der Familienzusammenf\u00fchrung nachziehen, um die sog. <strong>Personensorge<\/strong> auszu\u00fcben. Das Kind muss auf die Personensorge der Eltern angewiesen sein. Erforderlich ist ferner, dass das Kind <strong>minderj\u00e4hrig<\/strong> ist.<\/p>\n<p>Der Elternnachzug zu vollj\u00e4hrigen Kindern ist nur in sog. <strong>\u201eH\u00e4rtef\u00e4llen\u201c<\/strong> m\u00f6glich.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>Familienzusammenf\u00fchrung: Geschwister<\/strong><\/h3>\n<p>Ein Familiennachzug zu Geschwistern gem. <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/aufenthg_2004\/__36.html\">\u00a7 36 Abs. 2 AufenthG<\/a> ist nur in besonderen <strong>H\u00e4rtef\u00e4llen<\/strong> m\u00f6glich (vgl. Elternnachzug zum Vollj\u00e4hrigen). Als ein Rechtsanwalt im Ausl\u00e4nderrecht habe ich bereits zahlreiche Familienzusammenf\u00fchrungen begleitet und kann Ihnen mitteilen, dass ein solcher H\u00e4rtefall in der Praxis kaum zu begr\u00fcnden ist.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>Familienzusammenf\u00fchrung: EU-B\u00fcrger\u00a0<\/strong><\/h3>\n<p>Sofern der Zuzug zu einem <a href=\"https:\/\/www.anwalt-diedrich.de\/home\/anwalt-auslaenderrecht\/eu-buerger\/\">EU-B\u00fcrger<\/a> erfolgen soll, gelten besondere gesetzliche Bestimmungen. Nicht nur EU-B\u00fcrger selbst profitieren vom <strong>Unionsrecht<\/strong>, sondern auch die Familienmitglieder und zwar v\u00f6llig unabh\u00e4ngig von der eigenen Staatsangeh\u00f6rigkeit.<\/p>\n<p>Zu beachten ist, dass Familienangeh\u00f6rige f\u00fcr l\u00e4ngere Aufenthalte (ab drei Monate) anders als Unionsb\u00fcrger, ein <strong>Visum<\/strong> ben\u00f6tigen. Allerdings gelten nicht die nationalen Vorschriften, sondern lediglich die Voraussetzungen des Familiennachzugs zu EU-B\u00fcrgern:<\/p>\n<p>Der Stammberechtigte, d.h. die Person, zu der der Nachzug erfolgen soll, muss die <strong>Staatsangeh\u00f6rigkeit eines Mitgliedsstaats der EU<\/strong> innehaben und <strong>Freiz\u00fcgigkeit<\/strong> genie\u00dfen. F\u00fcr l\u00e4ngere Aufenthalte genie\u00dfen EU B\u00fcrger Freiz\u00fcG\/EU nach <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/freiz_gg_eu_2004\/__2.html\">\u00a7 2 Abs. 2 Freiz\u00fcG\/EU<\/a>, zum Beispiel zur Erwerbst\u00e4tigkeit. Mehr Informationen finden sich im Beitrag <a href=\"https:\/\/www.anwalt-diedrich.de\/home\/anwalt-auslaenderrecht\/eu-buerger\/\">\u201eBesonderheiten f\u00fcr EU-B\u00fcrger\u201c<\/a>.<\/p>\n<p>Schlie\u00dflich muss es sich um ein Familienmitglied im Sinne des <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/freiz_gg_eu_2004\/__3.html\">\u00a7 3 Abs. 2 Freiz\u00fcG\/EU<\/a> handeln.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>Familiennachzug zu Geduldeten<\/strong><\/h3>\n<p>Der Familiennachzug zu <strong>Geduldeten<\/strong> ist grunds\u00e4tzlich ausgeschlossen. Allerdings bestehen unter Umst\u00e4nden M\u00f6glichkeiten, als Geduldeter einen Aufenthaltstitel zu erlangen, sodass ein Familiennachzug dann ggf. m\u00f6glich sein k\u00f6nnte. Die Besonderheiten einer Duldung sind in einem separaten Beitrag erl\u00e4utert: <a href=\"https:\/\/www.anwalt-diedrich.de\/home\/anwalt-auslaenderrecht\/duldung\/\">Die Duldung im Ausl\u00e4nderrecht<\/a>.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<h3><strong>Familiennachzug zu Fl\u00fcchtlingen<\/strong><\/h3>\n<p>Ob ein Familiennachzug zu Fl\u00fcchtlingen m\u00f6glich ist, h\u00e4ngt insbesondere vom <strong>Schutzstatus<\/strong> ab. Die Person, zu der der Nachzug erfolgen soll, muss als <strong>Asylberechtigter<\/strong> anerkannt sein oder ihm muss die <strong>Fl\u00fcchtlingseigenschaft<\/strong> zuerkannt worden sein. Die verschiedenen Schutzformen werden im Beitrag Asylrecht erl\u00e4utert.<\/p>\n<p>Personen, denen lediglich <strong>subsidi\u00e4ren Schutz<\/strong> zuerkannt worden ist, haben in der Regel keinen Anspruch auf Familiennachzug. Ein Nachzug ist nur in begrenztem Umfang und ausschlie\u00dflich in sog. H\u00e4rtef\u00e4llen m\u00f6glich.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2><strong>Familienzusammenf\u00fchrung Visum<\/strong><\/h2>\n<p>Das im Ausland lebende Familienmitglied muss in der Regel bei der zust\u00e4ndigen Auslandsvertretung (z.B. Deutsche Botschaft) den entsprechenden Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums stellen. Sollte die Beh\u00f6rde den Antrag ablehnen, bestehen Rechtsschutzm\u00f6glichkeiten in Form einer Klage oder einer <a href=\"https:\/\/www.anwalt-diedrich.de\/home\/anwalt-auslaenderrecht\/visum\/\">Remonstration<\/a>.<\/p>\n<p>Mit Erhalt des Visums besteht dann das Recht in die Bundesrepublik Deutschland einzureisen. Im Anschluss daran, kann bei der Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Welche Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde zust\u00e4ndig ist, richtet sich in der Regel nach dem Wohnort des Antragstellers.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2><strong>Wie kann ich Ihnen als Rechtsanwalt bei der Familienzusammenf\u00fchrung helfen?<\/strong><\/h2>\n<p>Ich werde zun\u00e4chst ihren individuellen Fall umfassend pr\u00fcfen und Sie anschlie\u00dfend beraten. Ferner kann ich Sie in geeigneten F\u00e4llen gegen\u00fcber der <strong>Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde<\/strong> oder der <strong>Botschaft<\/strong> vertreten und insbesondere den Antrag auf Familienzusammenf\u00fchrung stellen, sodass der Antragsteller bzw. das jeweilige Familienmitglied nachziehen kann. Sollte der entsprechende Antrag bereits abgelehnt worden sein, kann ich Sie im Wege der Remonstration oder im Klageverfahren vertreten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenf\u00fchrung Die Familienzusammenf\u00fchrung bzw. der Familiennachzug stellt einen Kernbereich meiner T\u00e4tigkeit als Rechtsanwalt im\u00a0 Ausl\u00e4nderrecht dar. Viele Migranten sehnen sich nach ihrer Familie und haben den nachvollziehbaren Wunsch, gemeinsam in Deutschland zu leben. Das Gesetz sieht verschiedene M\u00f6glichkeiten einer Zusammenf\u00fchrung der Familie vor. Ob ein entsprechender Aufenthaltstitel erteilt  [&#8230;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":10,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-182","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.anwalt-diedrich.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/182","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.anwalt-diedrich.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.anwalt-diedrich.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.anwalt-diedrich.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.anwalt-diedrich.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=182"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/www.anwalt-diedrich.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/182\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2084,"href":"https:\/\/www.anwalt-diedrich.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/182\/revisions\/2084"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.anwalt-diedrich.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/10"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.anwalt-diedrich.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=182"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}