Zurück in einen geregelten Aufenthaltsstatus: Duldung gerichtlich durchgesetzt
Mein Mandant lebte seit vielen Jahren in Deutschland, hatte gearbeitet und über lange Zeit ein geregeltes Leben geführt. Aufenthaltsrechtlich war seine Situation jedoch zunehmend ungeklärt. Zwar war noch ein Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis anhängig, dieser war jedoch verspätet gestellt worden und vermittelte daher keinen gesicherten Aufenthaltsstatus. Gleichwohl war über diesen Antrag bis dahin nicht entschieden worden. Die Ausländerbehörde stellte über einen längeren Zeitraum weder einen Aufenthaltstitel noch eine Duldungsbescheinigung aus. Erst nach Einleitung eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens kam Bewegung in die Sache.
Der Ausgangspunkt
Mein Mandant lebte bereits seit vielen Jahren in Deutschland. Er war strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten, hatte über längere Zeiträume gearbeitet und sich hier ein geregeltes Leben aufgebaut.
Phasenweise verfügte er auch über eine Aufenthaltserlaubnis. Über einen längeren Zeitraum hatte er sich jedoch aus eigenen Gründen nicht mehr bei der Ausländerbehörde gemeldet und seinen Aufenthaltsstatus nicht konsequent weiterverfolgt.
Als er sich nach Jahren wieder bei der Behörde meldete, entstand eine ungewöhnliche Situation: Sein Aufenthalt war der Behörde bekannt, er war persönlich erreichbar und vor Ort – dennoch erhielt er zunächst keinerlei aktuelles Aufenthaltsdokument.
Akteneinsicht brachte Klarheit
Nach Übernahme des Mandats beantragte ich zunächst Akteneinsicht bei der Ausländerbehörde. Entscheidend war, die bisherige aufenthaltsrechtliche Entwicklung vollständig nachzuvollziehen.
Dabei zeigte sich, dass noch immer ein Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis anhängig war, über den die Behörde seit Jahren nicht abschließend entschieden hatte.
Der Antrag war allerdings verspätet gestellt worden. Er führte deshalb nicht dazu, dass der frühere Aufenthaltstitel kraft Gesetzes fortgalt. Trotzdem blieb ein entscheidender Punkt bestehen: Ein Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis war weiterhin anhängig und von der Behörde bis dahin nicht beschieden worden.
Die aufenthaltsrechtliche Situation war damit zwar nicht aufgrund einer Fiktionswirkung geregelt, sie war aber auch nicht schlicht erledigt. Es bestand weiterhin ein offenes Verwaltungsverfahren, während mein Mandant der Behörde bekannt, erreichbar und persönlich vorstellig war.
Ein dauerhaft ungeklärter Aufenthalt war keine Lösung
Dass mein Mandant den Antrag verspätet gestellt und seinen Aufenthaltsstatus über längere Zeit selbst nicht weiterverfolgt hatte, war selbstverständlich Teil der rechtlichen Bewertung.
Daraus folgte jedoch nicht, dass die Behörde die Situation dauerhaft offenlassen konnte. Sie wusste, wo sich mein Mandant aufhielt. Er war erreichbar, persönlich vorstellig und hatte sich damit wieder dem aufenthaltsrechtlichen Verfahren gestellt.
Hinzu kam, dass weiterhin ein Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Entscheidung anstand.
Auch wenn kein Aufenthaltstitel fortgilt, kann eine betroffene Person nicht dauerhaft in einem rein faktischen Schwebezustand belassen werden. Die Behörde muss die Situation aufenthaltsrechtlich einordnen und die hierfür vorgesehenen Entscheidungen treffen.
Deshalb regte ich zunächst an, meinem Mandanten jedenfalls eine Duldungsbescheinigung auszustellen und damit wieder einen dokumentierten aufenthaltsrechtlichen Status herzustellen.
Zunächst sollte eine vernünftige außergerichtliche Lösung gefunden werden
Mein Ziel war zunächst ausdrücklich nicht, sofort ein gerichtliches Verfahren zu führen.
Die aufenthaltsrechtliche Vergangenheit meines Mandanten war ungewöhnlich und sollte gemeinsam mit der Behörde geordnet werden. Deshalb wurde mehrfach versucht, eine pragmatische und konsensuale Lösung zu erreichen.
Die Behörde ließ sich jedoch erheblich Zeit. Trotz wiederholter Kontaktaufnahme erhielt mein Mandant weiterhin keine Duldungsbescheinigung und damit kein Dokument über seinen aktuellen aufenthaltsrechtlichen Status.
Die fehlende Bescheinigung hatte schließlich existenzielle Folgen
Was zunächst wie ein rein aufenthaltsrechtliches Problem erschien, begann sich zunehmend auf das gesamte Leben meines Mandanten auszuwirken.
Ohne ein aktuelles Aufenthaltsdokument entstanden Schwierigkeiten im alltäglichen Rechtsverkehr. Schließlich konnten seine Konten nicht mehr ordnungsgemäß genutzt werden.
Dadurch war zuletzt sogar die regelmäßige Zahlung seiner Miete gefährdet.
Spätestens an diesem Punkt war ein weiteres Abwarten nicht mehr vertretbar.
Der Gang zum Verwaltungsgericht
Nachdem auch die letzten außergerichtlichen Versuche ohne Ergebnis geblieben waren, musste gerichtlicher Rechtsschutz in Anspruch genommen werden.
Gegenüber dem Verwaltungsgericht wurde die besondere Situation dargestellt: der langjährige Aufenthalt, der noch offene – wenn auch verspätet gestellte – Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, die vollständige Erreichbarkeit meines Mandanten und insbesondere die inzwischen erheblichen praktischen Folgen des fehlenden Dokuments.
Das gerichtliche Verfahren führte sehr schnell zu Bewegung in der Sache.
Wenige Tage später wurde die Duldung ausgestellt
Nach Einleitung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens konnte innerhalb weniger Tage ein Ergebnis erzielt werden.
Die Ausländerbehörde stellte meinem Mandanten die Duldungsbescheinigung aus.
Damit war sein aufenthaltsrechtlicher Status erstmals seit längerer Zeit wieder dokumentiert und die unmittelbare Unsicherheit beendet.
Das Verfahren ist damit noch nicht vollständig abgeschlossen. Auf dieser Grundlage kann nun jedoch der nächste Schritt gegangen und geprüft werden, wie wieder eine Aufenthaltserlaubnis erreicht werden kann.
Was dieser Fall zeigt
Auch eine über Jahre ungeklärte aufenthaltsrechtliche Situation muss nicht dauerhaft so bleiben.
Gerade in ungewöhnlichen Fällen lohnt es sich, zunächst die gesamte Akte zu prüfen. Entscheidend kann sein, ob alte Anträge noch offen sind, welche Entscheidungen tatsächlich ergangen sind und welchen Status die Behörde der betroffenen Person rechtlich zuordnet.
Dabei macht es einen erheblichen Unterschied, ob ein Antrag rechtzeitig oder verspätet gestellt wurde. Ein verspäteter Antrag vermittelt nicht automatisch einen gesicherten Aufenthaltsstatus. Trotzdem bleibt ein solcher Antrag ein anhängiges Verwaltungsverfahren, solange über ihn nicht entschieden worden ist.
Eine außergerichtliche Lösung ist häufig der sinnvollste erste Weg. Reagiert die Behörde jedoch über längere Zeit nicht und entstehen dadurch erhebliche Nachteile, kann gerichtlicher Rechtsschutz notwendig werden.
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