Erfolge / Visum

Erfolgreiche Remonstration: Hochzeitsfeier mit der ganzen Familie

Die Hochzeit war geplant, die Familie eingeladen – doch ausgerechnet die im Jemen lebenden Großeltern der Braut sollten nicht an der Feier in Deutschland teilnehmen können. Ihre Visumanträge wurden zunächst abgelehnt. Nach einer erneuten rechtlichen Überprüfung konnten die Visa schließlich doch erteilt werden.

Der Ausgangspunkt

Für eine große Hochzeitsfeier im Münsterland sollten auch die Großeltern der Braut nach Deutschland reisen. Die Großeltern lebten im Jemen und wollten ausschließlich für einen vorübergehenden Aufenthalt nach Deutschland kommen.

Für die Familie war ihre Teilnahme von großer Bedeutung. Gerade bei einer Hochzeit geht es nicht um eine beliebige touristische Reise, sondern um ein einmaliges familiäres Ereignis, das sich später nicht nachholen lässt.

Die Visumablehnung

Die beantragten Visa wurden zunächst nicht erteilt. Damit drohte die Hochzeitsfeier ohne die Großeltern der Braut stattzufinden.

Gerade bei Besuchsvisa kommt es häufig entscheidend darauf an, ob die Auslandsvertretung davon überzeugt ist, dass die Antragsteller nach Ablauf des Visums wieder ausreisen werden. Zweifel an dieser sogenannten Rückkehrbereitschaft können deshalb zur Ablehnung eines Schengen-Visums führen.

Das eigentliche Problem

Bei einem Besuchsvisum reicht es nicht aus, lediglich nachzuweisen, dass ein nachvollziehbarer Grund für die Reise besteht. Die Auslandsvertretung prüft insbesondere auch den Zweck und die Bedingungen des Aufenthalts sowie die Wahrscheinlichkeit einer fristgerechten Rückkehr.

Gerade bei Antragstellern aus Staaten mit schwierigen wirtschaftlichen oder politischen Verhältnissen werden diese Voraussetzungen in der Praxis häufig besonders kritisch geprüft.

Eine Hochzeit ist ein zeitlich einmaliges Ereignis

Bei der rechtlichen Bewertung sollte nicht nur abstrakt auf die allgemeinen Voraussetzungen eines Besuchsvisums geschaut werden. Auch der konkrete Anlass der Reise und die familiäre Bedeutung können für die Gesamtbewertung des Falls wichtig sein.

Das damalige Vorgehen

Gegen die Ablehnung wurde damals eine Remonstration eingelegt. Damit wurde die zuständige Auslandsvertretung aufgefordert, ihre Entscheidung erneut zu überprüfen.

Im Mittelpunkt stand die konkrete Situation der Großeltern und der Familie. Die Reise sollte ausschließlich der Teilnahme an der Hochzeit dienen und war von vornherein zeitlich begrenzt.

Ziel war es, die ursprüngliche Einschätzung der Auslandsvertretung anhand der konkreten Umstände des Falls nochmals überprüfen zu lassen.

ERFOLG

Die Großeltern erhielten ihre Visa

Die Auslandsvertretung überprüfte ihre ursprüngliche Entscheidung erneut.

Die Visumanträge hatten schließlich Erfolg: Den Großeltern wurden Visa für die vorübergehende Einreise nach Deutschland erteilt.

Damit konnten sie an der Hochzeitsfeier ihrer Enkelin im Münsterland teilnehmen.

Wichtig: Eine Remonstration ist heute nicht mehr möglich

Der hier dargestellte Fall stammt aus dem Jahr 2025. Zu diesem Zeitpunkt bestand noch die Möglichkeit, gegen die Ablehnung eines Visumantrags bei der Auslandsvertretung zu remonstrieren.

Das Remonstrationsverfahren wurde jedoch zum 1. Juli 2025 weltweit abgeschafft.

Wird ein Visumantrag heute abgelehnt, kommen insbesondere ein neuer Visumantrag oder – abhängig vom konkreten Fall – gerichtlicher Rechtsschutz in Betracht. Mehr dazu finden Sie in meinem Beitrag zum Visumverfahren .

Was dieser Fall zeigt

Eine Visumablehnung muss nicht zwangsläufig das Ende eines Visumverfahrens bedeuten.

Entscheidend ist zunächst, die konkreten Ablehnungsgründe zu verstehen. Erst dann lässt sich beurteilen, ob zusätzliche Nachweise, ein neuer Antrag oder gerichtlicher Rechtsschutz der sinnvollste Weg sind.

Gerade bei zeitlich gebundenen Ereignissen wie Hochzeiten sollte außerdem frühzeitig gehandelt werden. Ein rechtlich erfolgreicher Weg hilft wenig, wenn die Entscheidung erst nach dem geplanten Reisetermin erfolgt.

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