Visum für Deutschland

Rechtsanwalt Visum Grafik Stempel abgelehnt

Ein Visum erlaubt die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland. Als ein im Ausländerrecht spezialisierter Rechtsanwalt berate ich Sie in allen Fragen rund um das Visum und und in dem dazugehörigen Verfahren.

 

Was ist ein Visum?

Es bezeichnet die Erlaubnis eines Staates zur Einreise. In der Regel wird es heutzutage als elektronisch lesbare Karte erteilt. Durch die Erteilung erhalten Ausländer die Möglichkeit, in die Bundesrepublik Deutschland einzureisen.

 

Wer benötigt ein Visum zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland?

Um als Ausländer in die Bundesrepublik Deutschland einreisen zu können, wird grundsätzlich ein Visum benötigt. Allerdings gibt es einige Ausnahmen:

Sofern keine Ausnahmeregelung greift, muss vor der Einreise ein Visumsantrag gestellt werden.

 

Welche Visa-Arten gibt es?

Je nach Aufenthaltszweck und Aufenthaltsdauer entscheidet sich, welches Visum zu beantragen ist. Folgende Visa-Arten gilt es zu unterscheiden:

Schengen-Visum

  • Der Schengenraum bezeichnet ein Gebiet, in dem die gemeinsamen Binnengrenzen der Mitgliedstaaten ohne Personenkontrollen überschritten werden können.
  • Die Erteilung eines Schengen-Visums berechtigt grundsätzlich zu Besuchsreisen bis zu 90 Tagen im Zeitraum von 180 Tagen im gesamten Schengen-Raum. Nach Ablauf besteht eine Ausreisepflicht.
  • Zum Schengenraum gehören alle EU-Staaten mit Ausnahme von Zypern, Großbritannien und Irland. Zudem gehören auch Island, Norwegen, Schweiz und Liechtenstein zu den Schengener Staaten.

Nationales Visum

Transit-Visum

  • Staatsangehörige bestimmter Länder benötigen ein sog. Transit-Visum, sofern im Schengenraum der Flughafen gewechselt werden soll.
  • Berechtigt nicht zum Aufenthalt.

 

Wie läuft das Antragsverfahren ab? Wer ist zuständig?

Zuständig sind die jeweiligen Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland, das heißt die deutschen Botschaften und Generalkonsulate. Der Visumsantrag muss vom Antragssteller mit allen erforderlichen Unterlagen persönlich bei der zuständigen Auslandsvertretung eingereicht werden. Zuständig ist die Botschaft im Heimatland des Antragsstellers. Die Erteilungsvoraussetzungen sind im sog. „Visakodex“ abschließend geregelt.

 

Visumsantrag abgelehnt – was tun?

Sofern der Antrag abgelehnt wird, besteht die Möglichkeit einer Remonstration oder Klage. Ob ein Vorgehen gegen die ablehnende Entscheidung in Ihrem individuellen Fall sinnvoll ist, kann durch die Zuhilfenahme eines Rechtsanwalts überprüft werden.